Wardenburg, den 03.04.2009

Antrag der BSH auf Naturschutz für das Gebiet Obere Lethe und Nebengewässer zu Gunsten des FFH- Gebietes Ahlhorner Fischteiche

Wardenburg. Mit dem Schreiben vom 19.11.2008 an die Naturschutzbehörden der Landkreise Cloppenburg und Oldenburg hat die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) den Antrag gestellt, das Gebiet der Oberen Lethe und der Nebengewässer vom Quellgebiet bis zur Feldmühle in Höhe von Gut Lethe unter Naturschutz zu stellen. Dieser Antrag erfolgt aus Sorge um die Zukunft des Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Gebietes „Ahlhorner Fischteiche“. Das neue Naturschutzgebiet soll die Funktion eines Puffers für das angrenzende NSG Ahlhorner Fischteiche übernehmen.

Die Obere Lethe ist von Beginn an die Lebensader der Ahlhorner Fischteiche. Sie war bis vor etwa 30 Jahren ein Garant für eine intakte Natur in diesem Gebiet mit  Lebensräumen für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Durch den Umbruch der ehemals naturnahen Feuchtwiesen in dränierte intensiv genutzte Ackerflächen in den letzten drei Jahrzehnten wird das Lethewasser jetzt stark mit Nährstoffen belastet, die die geschützten Bereiche nachhaltig schädigen. Das Problem der Algenblüten mit nachfolgender Verschlammung großer Teile der Teiche ist den Fachbehörden, der Landwirtschaft sowie den Naturschutz- und anderen Verbänden seit vielen Jahren bekannt.

Über Presseberichte, Fachzeitschriften und Info- Broschüren ist viel über die bedrohliche Situation an den Teichen der durch zu hohe Nährstoffeinträge geschrieben worden. Auf Fachtagungen und Konferenzen wurde darüber intensiv diskutiert. Und doch ist es bis heute nicht zu durchgreifenden Maßnahmen gekommen, die zu einer Besserung geführt hätten.

Die BSH hat am 30.05.1985 den Antrag auf Naturschutz für das Gebiet der Ahlhorner Fischteiche bei der Bezirksregierung mit einer ausführlichen Begründung gestellt. Zwei Monate später am 24.Juli 1985 folgte - ebenfalls von der BSH -  beim Landkreis Cloppenburg der Antrag auf Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets im Bereich der Oberen Lethe, um dadurch eine Pufferzone einzurichten. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe-Forum genannt) wurde am 16. August 1996 die Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit angemessenem Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im Jahr 1998 wurde vom Lethe-Forum im Zuge des LIVE-Natur 98-Projektes zur nachhaltigen Revitalisierung des Lethetals und der Ahlhorner Fischteiche ein umfangreicher Finanzierungsantrag an die EU gestellt. Im November 1993 sind die Ahlhorner Fischteiche als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Für das Gebiet der Oberen Lethe ist entgegen jeder landschaftsökologischen Grundsätze bis heute nichts an effektiven Schutzmaßnahmen eingeleitet worden.

Auch das groß angelegte EU-Projekt „Farmers for Nature“ unter der Federführung des OOWV hat nicht zur Verbesserung der Wasserqualität in der Oberen Lethe geführt, weil keine Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffeinträge getroffen worden sind.

Seit Ende 2007 ist das NSG Ahlhorner Fischteiche auch als FFH-Gebiet (Natura 2000) von der EU anerkannt. Damit ergeben sich neue und bessere rechtliche Grundlagen zum Schutz ökologisch wertvoller Flächen. Aber auch die Finanzierung angemessener Maßnahmen zum Erschwernisausgleich für betroffene Landwirte in Schutzgebieten ist realistisch geworden. Denn nun lassen sich für das  FFH-Gebiet  EU-Fördergelder mit Aussicht auf Erfolg  beantragen

Für Deutschland und das Land Niedersachsen sind mit der FFH- Gebietsausweisung klare Verpflichtungen verbunden, die sich aus den FFH- Richtlinien ergeben. Solche Gebiete müssen geschützt und in ihrem ökologischen Nutzen für die Natur verbessert werden. Dazu gehört auch der Schutz vor negativen Einflüssen von außen, wie hier über die Nährstoffeinträge aus der Oberen Lethe. Es gilt das Verschlechterungsverbot.

Mit dem Antrag der BSH auf Naturschutz für das Gebiet der Oberen Lethe mit den Nebengewässern – die Grenzen des neuen NSG sind in einer beigefügten topografischen Karte eingezeichnet – sind nun die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg als  untere Naturschutzbehörden am Zuge. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Aber auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten müssen genutzt werden, damit es nicht zu materiellen Nachteilen für die Landwirtschaft kommt.

Prof. Dr. Remmer Akkermann

 


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