Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema:
Im Laufe der Evolution haben sich spezielle Lebensgemeinschaften entwickelt, deren Organismen nur in Kooperation überleben können. Man nennt diese Vergesellschaftung und das Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen Symbiose. Sie betrifft sehr unterschiedliche Partner. Das zeigen zahlreiche Beispiele, denen man fast überall auf der Erde begegnet (s. Kasten S. 3). Karl von Frisch (1967) umschrieb das allgemeinverständlich wie folgt: „Die Beziehungen zwischen verschiedenartigen Lebewesen sind vorwiegend unfreundlich. Sie kämpfen um den Lebensraum, einer frisst den anderen auf oder zehrt von ihm als Schmarotzer. Es gibt aber auch ein freundschaftliches Zusammenleben. Man nennt das Symbiose (Syn = mit, Bios = Leben). Wie beim Parasitismus finden sich viele Abstufungen: in zeitlicher Hinsicht von kurz dauernden Besuchen beim Partner bis zur Vereinigung auf Lebenszeit, in räumlicher Hinsicht von flüchtiger Berührung bis zur Verwachsung oder gar zum Eindringen des einen in den anderen; und, was das Wesen der Sache betrifft, von wechselseitigen Gefälligkeiten bis zu beiderseitiger Abhängigkeit, die über Leben und Tod entscheiden.“
Dr. Dr. Ingo Wöhler und Prof. Dr. Remmer Akkermann sind Autoren dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 75 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es über die BSH für je
0.50 €.
Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.
Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format