Okt 5, 2010

Neues Merkblatt zum Thema "Natur im Garten" erschienen


Natur im Garten

Wie wild darf es sein?

Was ist das eigentlich- ein „Naturgarten“? Gärten sind seit Jahrhunderten kultivierte Flächen, auf denen Menschen unter Mühen, aber zu ihrem Nutzen und zu ihrer Freude Pflanzen angebaut, gedüngt, gewässert und von unerwünschten Konkurrenten oder Fressfeinden freigehalten haben. Wie (relativ) natürlich ein Garten ist oder wirkt, das hängt davon ab, wie bunt, wie vielfältig und wie wild man ihn gestalten möchte.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, und ein Streitpunkt ist auch die Frage, ob denn nur einheimische Pflanzen in einem Naturgarten Platz finden dürfen. Muss man aber tatsächlich auf bunte Blüten verzichten – nur weil sie fremd sind? Wenn man ein Naturschutz-Ziel für Gärten definieren will, dann macht der Erhalt seltener Pflanzen wenig Sinn. Bei der Gartenkultur kommt es schneller als man glaubt zu genetischen Veränderungen, u. a. auch durch ungeplante Einkreuzungen fremder Arten, aber auch durch unbewusste Selektion. Wer Wildpflanzen schützen will, muss ihre Lebensräume schützen und erhalten. Oftmals stammen zudem die vermuteten einheimischen Arten aus anderen Regionen und entsprechen nicht den inländischen Genotypen. Viele nicht einheimische Pflanzen werden von Insekten gerne als Pollen- und Nektarspender angenommen. Und was sollten Bienen und Hummeln im März und April in den Gärten anfliegen, wenn nicht Krokusse und Tulpen, die in Deutschland eigentlich Exoten sind?

 

Der Hamburger Botaniker Horst Bertram ist Autor dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 76 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es in Papierversion über die BSH für 0.50 € (+ Porto).

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Stellungnahme zu raumbedeutsamen Planungen
Die BSH ist in Niedersachsen landesweit wie 14 weitere Vereine nach § 59 (§ 29) des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt (Liste der anerkannten Vereine). Es betrifft alle Planfeststellungsverfahren im Lande, aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet, dass alle Beteiligungsprojekte zum Beispiel zur Kompensation baulicher Eingriffe aller Art, zur Aufstockung und Rückverlegung von Deichen und Unterlagen zu raumbedeutsamen Planungen, die eine gewisse Mindestgröße überschreiten, der BSH zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies sind täglich viele Verfahren.
Die BSH arbeitet mit ihren MitarbeiterInnen und Untergliederungen notwendig erscheinende Stellungnahmen aus, die den Behörden zur weiteren Verwendung zugeschickt werden. Wichtige Vorgänge werden anschließend archiviert.
Die Planungsunterlagen werden in der Landschaftsökologie der Universität Oldenburg auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages gesichtet und ggf. später ausgewertet (Dr. Schaal).

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