Ortsfeste Funkanlagen erzeugen zusätzliche Dauerbestrahlung (Elektrosmog)
Wardenburg. Als örtlich für die Bevölkerung nicht länger zumutbar bezeichnete der Vorsitzende der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), Dr. Remmer Akkermann, die Auswüchse der Installation immer neuer Mobilfunkantennen auf höheren Dächern. Die Auffassung der direkt benachbarten Anwohner dazu werde von Betreibern wie t-mobile oder e-plus nicht oder nur mangelhaft abgefragt. Eine Gesetzeslücke mache es möglich, denn in Planung befindliche freistehende Antennen-Masten mit Hochfrequenzanlagen werden Umweltschutzverbänden wie der BSH rechtzeitig bekannt gegeben und die Meinung abgefragt, das ist aber auf bestehenden Gebäuden nicht vorgeschrieben, da hier eine Genehmigungsfreiheit und grundsätzlich nur eine Anzeigepflicht bestehen. Die Anreize für zusätzliche Mieteinnahmen haben schon manchen Hauseigentümer dazu verleitet, das Dach für die Installation zur Verfügung zu stellen. Damit sind die umliegenden Bewohner aber optisch, gesundheitlich und im Hinblick auf die damit meist einhergehende Wertminderung ihrer Grundstücke direkt betroffen. Das bleibt aber mit dem Hinweis auf die Einhaltung der (viel zu hohen) bestehenden Grenzwerte unbeachtet.
Ein krasses Beispiel ist der Siloturm einer in Wardenburg ansässigen holzverarbeitenden Firma. Dort hat sich inzwischen ein „Sendezentrum“ entwickelt. Nachdem die ersten vier Antennen auf einem 20m hohen Siloturm ohne jede Rücksprache mit den Nachbarn installiert waren, folgten in den anschließenden Jahren nach und nach Erweiterungen. Heute befinden sich dort 14 Funkanlagen verschiedenster Art, darunter 2 Richtfunkantennen, 9 GSM- und von der Telekom 3 UMTS-Anlagen. Sieben dicke Kabel führen zu einem großen Transformator-Haus. Damit wird schon deutlich, welche Strommengen benötigt werden, um die elektromagnetische Dauerbestrahlung zu ermöglichen. Die BSH hat bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.
Das Umweltinstitut München verweist auf niederländische Untersuchungen aus 2003, die besonders bei UMTS-Feldern deutliche Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden festgestellt haben, und zwar schon bei einem Tausendstel des im Vergleich zu den Niederlanden viel zu hoch angesetzten deutschen Grenzwerts für die zumutbare Strahlenbelastung. Das kann bei elektrosensiblen Menschen von Nervosität und Schwindel durch signifikante Änderungen der Gehirnstromaktivität bis zu DNA-Brüchen im Erbgut führen.
Die BSH fordert deshalb gemeinsam mit dem Naturschutzforum Deutschland (nafor.de) von der Bundesregierung eine gesetzliche Beschränkung der politisch unkontrollierten Erweiterungen der Mobilfunkmasten im besiedelten oder siedlungsnahen Bereich sowie eine konsequente Beteiligung der Umweltschutzverbände bei allen Elektrosmog-relevanten Bauplanungen einschließlich der unauffälligen aber unzumutbaren Erweiterungen, die oft etwas ganz anderes sind als zu Beginn erkennbar gewesen ist.
Bei begründeten Gegenargumenten, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterungen, muss auf solche Installationen verzichtet oder wie in einem Stadt-Oldenburg Vorort zumindestens eine schriftliche Zusicherung gegeben werden, dass kein weiterer Ausbau erfolgt.
Außerdem fordert die Schutzgemeinschaft vom Bundesgesetzgeber, dass die gesetzlichen Grenzwerte mindestens halbiert werden. Eine „Standortbescheinigung“ sollte von der für solche Genehmigungen zuständigen Bundesnetzagentur (Außenstelle Berlin-Magdeburg, Dienstleistungszentrum 2) nicht ausgestellt werden dürfen, wenn ein Gebäude durch die Installation ein ganz anderes Erscheinungsbild hat, auch bedingt durch die neue Gesamthöhe. Baurechtlich kommt das andernfalls nach Meinung der BSH einem Schwarzbau gleich, was rechtlich im Einzelfall überprüft werden sollte.
Weitergehende Informationen:
Wissenschaftsladen Bonn (wilabonn.de mit Elektrosmog-Ratgeber)
Blick zum Dach eines Siloturms mit 14 Funkanlagen in einem Gewerbegebiet direkt an der Grenze zu einer Wohnsiedlung; gearbeitet wird unmittelbar neben dem Turm, das nächste Wohnhaus liegt 50m entfernt.
Die mächtige Verkabelung für die Stromversorgung zeigt die elektromagnetische Dimension einer solchen Funkanlage.
Fotos: BSH
Auch können Sie weitere Veröffentlichungen, wie zum Beispiel Bildbände oder Reports und sonstige Texte zu verschiedenen Themen des Naturschutzes, erwerben und damit den Schutz bedrohter Arten unterstützen (vgl. Merkblätter und andere Veröffentlichungen). Anfragen aus der Bevölkerung zu Themen des Natur- und Artenschutzes sollten am besten über Mail gestellt werden. Beratungen zu Rechtsfragen und Flächengestaltungen sind nicht möglich.
Seit dem 01. Dezember 2002 befindet sich die BSH-Umweltbibliothek mit 12 Tsd. Bänden wieder in der Gartenstr. 5. Eine Ausleihe ist im Moment aus Kostengründen nicht möglich. Im Umweltladen wird ein kleines Sortiment bewährter Fachliteratur ebenso angeboten wie zahlreiche Nistkästentypen und Geschenkartikel. Weitere Hinweise zum Umweltladen hier.
In Diepholz neben dem Rathaus befindet sich ein weiteres BSH-Büro.
Also schauen Sie doch mal vorbei, es lohnt sich.
Sie sind zu den Bürozeiten immer willkommen. Wer sicher gehen will und von weither anreist, sollte kurz einen Termin vereinbaren (Tel. 04407-5111), da manchmal alle Mitarbeiter im Außeneinsatz auf BSH-Flächen tätig sind.
Das Niedersächsische Landesarchiv in Oldenburg dokumentiert die Aktivitäten der BSH. Hier geht es zum Archiv.