Feb 25, 2011

Für Waldentwässerung 419 EUR fällig


Für die Entwässerung eines Waldes (NSG) 419  EUR fällig!


Land Niedersachsen kommt der Erstattung an die Scipio-Stiftung nicht nach

Wildeshausen. Man mag es kaum glauben, aber mit dem neuen Niedersächsischen Wassergesetz haben auch die Wasser-und Bodenverbände eine sie begünstigende Neuregelung erhalten – vermutlich auf Initiative ihrer eigenen Landeszentrale, des Niedersächsischen Wasserverbandstages in Hannover, dessen ehemaliger Präsident schon mal vor Jahren anmerkte, dass er die Schwächung von Naturschutzverbänden nicht gerade beklagen würde.

War es bisher so, dass die Wasserverbände den Beitragsbescheid von stark benachteiligten Grundstückseigentümern selbst senken oder erlassen konnten, so verweisen sie heute – wohl selbst nicht so ganz unschuldig -  darauf, dass dieses Recht nur noch der zuständigen Landeswasserbehörde NLWKN (im Niedersächsischen Umweltministerium) zustehe. Dort würde dann entschieden, ob einem Antrag auf Beitragserlass entsprochen werde. Aber gezahlt werden müsse erst einmal alles – wie hier an die Hunte-Wasseracht (deren Vorstand besteht aus fünf Landwirten; Staatsforst, Siedlungen, Kommunen oder Naturschutzvereine sind hier nicht vertreten, jedoch beitragszahlende Zwangsmitglieder).

Die Scipio-Stiftung, deren Wald von der BSH betreut wird, sieht darin nur eine unauffällige, aber wirksame Behinderung der dringend notwendigen Wasserrückhaltung in schutzwürdigen Gebieten. Es wird außerdem unnötiger Verwaltungsaufwand erzeugt, den zu vermeiden sich diese Landesregierung schon seit längerem öffentlichkeitswirksam auf die Fahnen geschrieben habe, so im Falle  der Schließung von Forstdienststellen oder Bezirksregierungen. Es fragt sich auch, warum die bisherigen Bundesregierungen die entsprechende Novellierung des Bundeswasserverbandsgesetzes trotz Erinnerung durch Naturschutzverbände wie BSH und NaFor versäumt haben oder der gesetzgeberische Wille dazu nicht bestand.

Denn der Landesbetrieb NLWKN hat der Scipio-Stiftung den Vorjahresbeitrag für einen sehr wasserbedürftigen naturnahen Wald in Düngstrup / Wildeshausen zu weniger als einem Fünftel um Monate verspätet erstattet: für die Entwässerung waren an die Hunte-Wasseracht 419 EUR zu zahlen, erstattet wurden lediglich 74 EUR. Es sei angemerkt, dass es sich bei den 32 Hektar Wald und Teiche um ein öffentlich zugängliches Naturschutzgebiet aus Eichenmischwald und Stillwasserzonen handelt, in dem jeder Niederschlag benötigt wird.

Es wäre ehrlicher, die „Erstattungsmöglichkeit“ besser nicht zu erwähnen und stattdessen zuzugeben, dass ein aufwändiges Antrags- und Mahnverfahren zugemutet werde. Das ist angesichts der Leistungen zum Erhalt von Ruhezonen zugunsten schutzwürdiger Lebensgemeinschaften sowie eines reichen Bärlappvorkommens nicht nachzuvollziehen. Die Leistungen für den Naturhaushalt und die Gesundheit der Bevölkerung bleiben somit unbeachtet.

 

Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender, Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.

Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format


Quellen:
Ellmers, U., Klöckner, R., Kübler, J. & Zedler, M. (o.J. / ca.2009): Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009).- bast, 26 S., 51427 Bergisch-Gladbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS 2010): Einführung der RPS 2009 für Bundesfernstraßen entspr. der EU-Norm DIN 1317 (Rückhaltesysteme an Straßen).- Allg. Rundschr. Straßenbau Nr. 28/2010, Berlin
Landtagsfraktionen CDU / FDP, (Feb. 2011): Niedersachsen ist Land der Alleen – Bestandsschutz und Landschaftsbild wahren.- Nieders. Landtag, Antrag Drs. 16/3309, 2 S.;
MdL Heiner Schönecke (CDU Feb. 2011): Gibt es bald keine Straßenalleen mehr ?- Kleine Anfrage mit Antwort, 4 S.
MdL Renate Geuter u. MdL Sigrid Rakow (SPD, Feb. 2011): Antwort des NMWAV auf die schriftliche Anfrage.- Anlage 13, 2 S., Nieders. Landtag Hannover
Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen (02. Feb,. 2011): Alleen schützen – Landschaftsbild erhalten – Verkehrssicherheit verbessern.- Nieders. Landtag, Antrag, 3 S., Hannover

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