Menschen-, Tier- und Naturschutz können nicht voneinander getrennt werden, weil letztlich alles miteinander zusammenhängt und die Verbindungen zwischen Mensch, Tier und Pflanze viel zu eng sind.
Der Tierschutz bewegt sich zwischen Ethologie, Naturwissenschaften und Ökonomie. Die einen beklagen noch immer den hohen gesetzlichen Anspruch und die Kluft zur Wirklichkeit, die anderen sehen menschliche Interessen weiterhin zu sehr in den Vordergrund gestellt.
Grund hierfür ist heute sicherlich das allgemein gestiegene Umweltbewusstsein, wobei die Umwelt - ob Tier- oder Pflanzenwelt - nicht mehr als beliebig verfügbares Ressourcenpotential betrachtet wird, sondern als Objekt, das einen eigenen Wert besitzt.
Der Natur wird das Recht auf Leben und artgerechte Behandlung zugestanden und es wird dem Menschen gegenüber angemahnt, diese vorgegebenen Rechte zu achten.
Für den Tierschutz wird hier die Frage aufgeworfen, ob das Tier um seiner selbst willen oder im Interesse der Menschen geschützt werden soll, das heißt beruht der Tierschutz auf monistischer und damit ethischer oder anthropozentrischer, also menschbezogener Grundlage? ...
Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.
Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format