Wardenburg. Wer in der freien Landschaft und im besiedelten Bereich mehr Naturschutz und Landschaftspflege möchte, sollte sich fragen, ob eine Mitarbeit in den Stadt- und Gemeinderäten oder auch im Kreistag möglich ist. Das kann in allen demokratischen Parteien sein oder aber im Rahmen von freien Wählergemeinschaften oder als freier Einzelkandidat. Diesen Appell richtet die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) angesichts der am 11. September dieses Jahres stattfindenden Kommunalwahlen an alle interessierten Wahlberechtigten.
Es mag verwundern, dass ein parteipolitisch neutraler Natur- und Umweltschutzverband wie die BSH dazu aufruft. Es erklärt sich aber schnell damit, dass der Verein eigene Vertreter und Abgeordnete in Kommunalparlamenten, vor allem in den Fachausschüssen hat. Dort sind sie zum größeren Teil zwar nicht stimmberechtigt, haben aber ein gleichberechtigtes Mitspracherecht. Das betrifft zum Beispiel die Umweltausschüsse in Stadt und Landkreis Oldenburg oder in der Gemeinde Wardenburg, wo einige BSH-Delegierte schon mehrere Legislaturperioden als beratende Mitglieder bestätigt worden sind. Hier besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vorzutragen, anzuregen oder auch zu kritisieren.
Seit längerem fällt Dreierlei auf:
1. Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen, deren Mehrheiten entscheiden, ob ein Bebauungsplan geändert oder verabschiedet wird, wo privilegierte Nutzungen stattfinden sollen (z.B. Sand- und Torfabbau, Gewerbegebiete, Biogasanlagen, Straßenbau, Spielplätze, neue Siedlungen, geschützte Landschaftsbestandteile). Wer dabei ist und zu Mehrheitsbeschlüssen beiträgt, der kann für (oder gegen) die Belange der Natur stimmen.
2. Wer sich in den politischen Gremien umschaut, stellt bald fest, wie wenig neue Köpfe dabei sind und mitdenken. Am besten wäre es, wenn sich die Alterspyramide auch in den Parlamenten widerspiegeln würde. Das ist aber leider nicht so. Dieselben, durchaus fachkompetenten Personen sind in die Jahre gekommen (auch bei den Vereinsvertretern), politische Akteure zwischen 18 und 40 Jahren sind oft in der Minderheit. Aber gerade diesem Teil unserer Bevölkerung gehört die Zukunft. Somit sollte hier mehr geschehen.
3. Die Interessenlager der Landwirtschaft haben schon hundert Jahre verstanden, dass nur mitbestimmen kann, wer auch politisch und in den Führungsetagen mitmacht. So besteht der 5-köpfige Vorstand der Hunte-Wasseracht aus 5 Landwirten, obwohl die große Mehrheit der Bewohener keine Landwirte sind. Die BSH stellt  heute weiterhin fest, dass sich eine Verschiebung innerhalb der landwirtschaftlichen Vertreter ergeben hat. Den größten politischen Einfluss hat inzwischen nicht mehr die Mehrheit der mittelständischen Bauern wie gerade auch die ökologisch wichtigen Milchviehbetriebe, sondern wenige Großbetriebe wie die Biogas-Agrarier. Mit Steuermitteln hochsubventioniert dominieren viele bei Erwerb und Pacht von Flächen, die eigentlich allen Betrieben offen stehen sollten. Auch in den Rathäusern ziehen ihre Fürsprecher ein.
Wer bei der zukünftigen Erhaltung und Gestaltung im Sinne von Natur und Erholung mitreden will, sollte sich überlegen, ein politisches Mandat zu übernehmen. Die BSH würde da durchaus beratende Hilfestellung geben. Man muss kein Spezialist sein, um politisch mitzugestalten, das lernt sich schnell, wenn es Interesse und Gleichgesinnte gibt. Alle, die es wohl machen könnten und in den nächstehn fünf Jahren an vielen politischen Entscheidungen Kritik üben werden, haben JETZTdie Gelegenheit, sich bei einer für das eigene Naturell passenden Partei zu melden. Überall braucht der Naturschutz verständnisvolle Politiker, die den richtigen Kurs halten.
Es bietet sich jetzt die Möglichkeit, im Sinne jenes großen Teils der Bevölkerung tätig zu werden, dem die Natur am Herzen liegt und die nicht noch mehr Bäume, Grünland, Kleingewässer oder – ganz allgemein – die lebenswichtigen Güter Boden, Wasser und Luft zu sehr belastet oder geopfert sehen möchten für die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger rücksichtsloser Nutzer, die aber schon lange verstanden haben, über ihre Mehrheiten im eigenen Sinne Einfluss zu nehmen und kommunalpolitisch durchzusetzen.
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Der BSH-Vorstand
Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.
Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format