Mär 25, 2010

Neues Merkblatt zum Diepholzer Moor erschienen


Das Diepholzer Moor - zwischen Urtümlichkeit, Nutzung und Refugium.
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Das Diepholzer Moor - zwischen Urtümlichkeit, Nutzung und Refugium.

Das Diepholzer Moor ist ein 950 Hektar umfassendes Hochmoor an der Kreisgrenze zwischen Diepholz und Vechta. Es gehört zur Stadt Diepholz und dem Naturraum „Diepholzer Moorniederung“, der seit 1976 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung der Unesco durch größere abgetorfte bzw. wiedervernässte Hochmoorkomplexe bekannt ist. Weiter westlich schließt sich auf 416 ha das stärker entwässerte, abgetorfte und in Renaturierung befindliche Steinfelder Moor an (Mumm 2007). Beide Moore umfassen somit ein grenzübergreifendes Naturschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 1.400 ha. Nördlich folgt auf Diepholzer Seite das in großflächiger Abtorfung befindliche Heeder Moor, das Aschener- und Barnstorfer Moor, auf Vechtaer Seite das in Abtorfung stehende Lohner Moor sowie das Boller-, Vechtaer- und Goldenstedter Moor. Zwischen dem Diepholzer- / Steinfelder Moor im Süden und dem Heeder- / Lohner Moor im Norden verläuft die B 214 (Nienburg-Lingen) nach Kroge und Steinfeld – Holdorf (A1). Nördlich befindet sich an der Kreisgrenze auf Diepholzer Seite auch die abgas- und abwasserintensive Tiermehlfabrik, die bis in die 1970-er Jahre in Lohne ansässig war. Weiter südlich liegen jenseits der Flachmoore des Dümmers das in Kultur genommene Hunteburger Moor (Bohmte) und das NSG Venner Moor (Osnabrück)
Die BSH hat 1976 – unterstützt vom Hegering Diepholz – den Antrag zur Einbeziehung des Diepholzer Moores in die Flurbereinigung Diepholz-Süd (zugunsten des Baus der Umgehungsstraße) gestellt...

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4. Die Biologische Schutzgemeinschaft setzt sich ein für
- die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Lebensgrundlagen, für eine artenreiche, menschenwürdige Umwelt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Erforschung der Umwelt, Bioindikation und Umweltbeziehungen irdischer Organismen einschließlich des Menschen,
- die Erstellung und Vermittlung von Umweltverträglichkeitsgutachen, Ökokatastern und ökologischen Bestandsaufnahmen sowie für deren Durchsetzung gegenüber verantwortlichen Politikern und Verwaltungen aller Ebenen und Institutionen der Wirtschaft,
- die ökologisch orientierte Ausbildung in den Schulen, Hochschulen und Universitäten des Landes,
- die Förderung der Naturbeobachtung und des Verständnisses gegenüber Umweltfragen im Vorschulbereich, in der Jugend- und Erwachsenenbildung,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen wie Vorträge, Exkursionen, Seminare, internationale wissenschaftliche Kongresse, Ausstellungen, Wettbewerbe, Wanderungen und Jugendlager,
- den Erwerb vereinseigener bzw. die Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen,
- die Schaffung von Stiftungen und Bereitstellungen von Spenden sowie Zuschüssen der öffentlichen Hand, die den Zielen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes dienen und dafür verausgabt werden,
- zusätzliche Arbeitsplätze mit Schwerpunkten aus den Bereichen Ökologie, Biotop- und Artenschutz,Energie, Recycling und Ökosystem-Analytik.
5. Die Schutzgemeinschaft verfolgt dieses Ziel, indem sie im Regierungsbezirk Weser-Ems und landesweit
- den gesetzlichen Entscheidungsgremien Hinweise und Argumente gibt,
- bei den Gebietskörperschaften auf hinreichende Kontrollen der Schutzgebiete und schutzwürdigen Areale sowie auf die Einhaltung naturschutzgewichtiger Gesetze und Bestimmungen drängt,
- ständigen Kontakt zu allen Institutionen, Gremien und Persönlichkeiten hält, die auf die Gesundheit der Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften einschließlich des Menschen Einfluß nehmen,
- Maßnahmen entgegentritt, die dem Landschaftsbild, der Landschaftsgesundheit oder der Erholungswirksamkeit für alle standorttypischen Organismen und für den Menschen abträglich sind
- Vorschläge zur Unterschutzstellung vernetzter ökologischer Systeme und großflächiger Naturkorridore erarbeitet und deren Sicherstellung beantragt,
- die Mitwirkung von Vereinen und anderen juristischen Personen bei der Betreuung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturparken beantragt sowie die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Artenschutzes fördert,
- auf die Einrichtung von Instituten und neuen Arbeitsplätzen zugunsten der Entwicklung einer artenreichen, gesunden und erholungswirksamen Umwelt und die Behebung entsprechender öffentlicher Vollzugsdefizite einwirkt,
- Publikationen aller Art zum Umwelt- und Naturschutz herausgibt, einen bundesweiten Informations-, Presse-, Bibliotheks- und Archivdienst betreibt.
6. Die Schutzgemeinschaft steht auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; sie ist überparteiisch und überkonfessionell.
7. Der Verein kann sich zur Erfüllung der gesetzlichen Ziele mit anderen Organisationen zusammenschließen oder sich ihnen auf nationaler oder internationaler Ebene anschließen, soweit sie dieselben Ziele verfolgen.


Fortsetzung...


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