Jun 15, 2010

Bezirksjägermeister ausgezeichnet


BSH  würdigt die langjährige Moderation zwischen Jagd und Naturschutz
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Rastede. Nach mehreren Jahrzehnten guter Zusammenarbeit zwischen der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) und der Jägerschaft

Weser- Ems sei es endlich an der Zeit, mit dem Vorsitzenden des Bezirks Oldenburger Land, Günther Wemken, einen Hauptmoderator für die geleistete Arbeit zu

danken und zu ehren. Das betonte der Vorsitzende der BSH., Professor Dr. Remmer Akkermann, anlässlich einer kleinen Feierstunde in Hankhausen. Gekommen war auch die Stellvertretende Vorsitzende der BSH, Dr. Ursula Biermann.

Überreicht wurde eine großformatige Urkunde und angesichts der langjährigen  Förderungen von Feldgehölzen und naturnahen Lebensräumen auch eine in vollem Laub stehende kleine Hainbuche. Beides möge an diesen Tag erinnern, so Akkermann, und Anlass sein, in Sachen Wildbiotopen auf dem bisherigen Weg weiterzugehen.

Als besondere Leistung anerkennt die BSH die langjährige Vermittlung Günther Wemkens wildbiologischer und jagdkundlicher Lehrinhalte sowie Informationen aus der jagdlichen Praxis im rahmen univeersitärer Kurse und im Beirat der Schutzgemeinschaft.

Auch bei strittigen Fragen, ob Greifvögel, Kormorane oder jagdbares Wild der Wiesen und Feuchtgebiete war Wemken Berater und Motor zugleich, um statt der Probleme sachorientiert die Kooperation zu suchen.

Die Jägerschaft sei eine allgegenwärtige Realität. Also seien Naturschutzverbände –und die Landesjägerschaft Niedersachsen gehört auch dazu – aufgerufen, vor allem jene Arbeitsgebiete und Akteure zu stärken, die nicht nur dem jagdbaren Wild zugute komme, sondern Entwicklungsmöglichkeiten und Ruhezonen für alle Lebensgemeinschaften bewahren, von der Krautvegetation bis zu den Insekten und Singvögeln.

Verantwortlich : R. Hobbie

4. Die Biologische Schutzgemeinschaft setzt sich ein für
- die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Lebensgrundlagen, für eine artenreiche, menschenwürdige Umwelt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Erforschung der Umwelt, Bioindikation und Umweltbeziehungen irdischer Organismen einschließlich des Menschen,
- die Erstellung und Vermittlung von Umweltverträglichkeitsgutachen, Ökokatastern und ökologischen Bestandsaufnahmen sowie für deren Durchsetzung gegenüber verantwortlichen Politikern und Verwaltungen aller Ebenen und Institutionen der Wirtschaft,
- die ökologisch orientierte Ausbildung in den Schulen, Hochschulen und Universitäten des Landes,
- die Förderung der Naturbeobachtung und des Verständnisses gegenüber Umweltfragen im Vorschulbereich, in der Jugend- und Erwachsenenbildung,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen wie Vorträge, Exkursionen, Seminare, internationale wissenschaftliche Kongresse, Ausstellungen, Wettbewerbe, Wanderungen und Jugendlager,
- den Erwerb vereinseigener bzw. die Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen,
- die Schaffung von Stiftungen und Bereitstellungen von Spenden sowie Zuschüssen der öffentlichen Hand, die den Zielen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes dienen und dafür verausgabt werden,
- zusätzliche Arbeitsplätze mit Schwerpunkten aus den Bereichen Ökologie, Biotop- und Artenschutz,Energie, Recycling und Ökosystem-Analytik.
5. Die Schutzgemeinschaft verfolgt dieses Ziel, indem sie im Regierungsbezirk Weser-Ems und landesweit
- den gesetzlichen Entscheidungsgremien Hinweise und Argumente gibt,
- bei den Gebietskörperschaften auf hinreichende Kontrollen der Schutzgebiete und schutzwürdigen Areale sowie auf die Einhaltung naturschutzgewichtiger Gesetze und Bestimmungen drängt,
- ständigen Kontakt zu allen Institutionen, Gremien und Persönlichkeiten hält, die auf die Gesundheit der Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften einschließlich des Menschen Einfluß nehmen,
- Maßnahmen entgegentritt, die dem Landschaftsbild, der Landschaftsgesundheit oder der Erholungswirksamkeit für alle standorttypischen Organismen und für den Menschen abträglich sind
- Vorschläge zur Unterschutzstellung vernetzter ökologischer Systeme und großflächiger Naturkorridore erarbeitet und deren Sicherstellung beantragt,
- die Mitwirkung von Vereinen und anderen juristischen Personen bei der Betreuung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturparken beantragt sowie die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Artenschutzes fördert,
- auf die Einrichtung von Instituten und neuen Arbeitsplätzen zugunsten der Entwicklung einer artenreichen, gesunden und erholungswirksamen Umwelt und die Behebung entsprechender öffentlicher Vollzugsdefizite einwirkt,
- Publikationen aller Art zum Umwelt- und Naturschutz herausgibt, einen bundesweiten Informations-, Presse-, Bibliotheks- und Archivdienst betreibt.
6. Die Schutzgemeinschaft steht auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; sie ist überparteiisch und überkonfessionell.
7. Der Verein kann sich zur Erfüllung der gesetzlichen Ziele mit anderen Organisationen zusammenschließen oder sich ihnen auf nationaler oder internationaler Ebene anschließen, soweit sie dieselben Ziele verfolgen.


Fortsetzung...


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