Dez 10, 2010

Funkanlagen in Wardenburg


Ortsfeste Funkanlagen erzeugen zusätzliche Dauerbestrahlung (Elektrosmog)


BSH  wendet sich gegen Konzentration im Siedlungsbereich

Wardenburg. Als örtlich für die Bevölkerung nicht länger zumutbar bezeichnete der Vorsitzende der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), Dr. Remmer Akkermann, die Auswüchse der Installation immer neuer Mobilfunkantennen auf höheren Dächern. Die Auffassung der direkt benachbarten Anwohner dazu werde von Betreibern wie t-mobile oder e-plus  nicht oder nur mangelhaft  abgefragt. Eine Gesetzeslücke mache es möglich, denn in Planung befindliche  freistehende Antennen-Masten mit Hochfrequenzanlagen werden Umweltschutzverbänden wie der BSH rechtzeitig bekannt gegeben und die Meinung abgefragt, das ist aber auf bestehenden Gebäuden nicht vorgeschrieben, da hier eine Genehmigungsfreiheit und grundsätzlich nur eine Anzeigepflicht bestehen. Die Anreize für zusätzliche Mieteinnahmen haben schon manchen Hauseigentümer dazu verleitet, das Dach für die Installation zur Verfügung zu stellen. Damit sind die umliegenden Bewohner aber optisch, gesundheitlich und im Hinblick auf die damit meist einhergehende  Wertminderung ihrer Grundstücke direkt betroffen. Das bleibt aber mit dem Hinweis auf die Einhaltung der (viel zu hohen) bestehenden Grenzwerte unbeachtet.

Ein krasses Beispiel ist der Siloturm einer in Wardenburg ansässigen holzverarbeitenden Firma. Dort hat sich inzwischen ein „Sendezentrum“ entwickelt. Nachdem die ersten vier Antennen auf einem 20m hohen Siloturm ohne jede Rücksprache mit den Nachbarn installiert waren, folgten in den anschließenden Jahren nach und nach Erweiterungen. Heute befinden sich dort 14 Funkanlagen verschiedenster Art, darunter 2 Richtfunkantennen, 9 GSM- und von der Telekom 3 UMTS-Anlagen. Sieben dicke Kabel führen zu einem großen Transformator-Haus. Damit wird schon deutlich, welche Strommengen benötigt werden, um die elektromagnetische Dauerbestrahlung zu ermöglichen. Die BSH hat bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Das Umweltinstitut München verweist auf niederländische Untersuchungen aus 2003, die besonders bei UMTS-Feldern deutliche Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden festgestellt haben, und zwar schon bei einem Tausendstel des im Vergleich zu den Niederlanden viel zu hoch angesetzten deutschen Grenzwerts für die zumutbare Strahlenbelastung. Das kann bei elektrosensiblen Menschen von Nervosität und Schwindel durch signifikante Änderungen der Gehirnstromaktivität bis zu DNA-Brüchen im Erbgut führen.

 

Die BSH fordert deshalb gemeinsam mit dem Naturschutzforum Deutschland (nafor.de) von der Bundesregierung eine gesetzliche Beschränkung der politisch unkontrollierten Erweiterungen der Mobilfunkmasten im besiedelten oder siedlungsnahen Bereich sowie eine konsequente Beteiligung der Umweltschutzverbände bei allen Elektrosmog-relevanten Bauplanungen einschließlich der unauffälligen aber unzumutbaren Erweiterungen, die oft etwas ganz anderes sind als zu Beginn erkennbar gewesen ist.

Bei begründeten Gegenargumenten, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterungen,  muss auf solche Installationen verzichtet oder wie in einem Stadt-Oldenburg Vorort zumindestens eine schriftliche Zusicherung gegeben werden, dass kein weiterer Ausbau erfolgt.

Außerdem fordert die Schutzgemeinschaft vom Bundesgesetzgeber, dass die gesetzlichen Grenzwerte mindestens halbiert werden. Eine „Standortbescheinigung“ sollte von der für solche Genehmigungen zuständigen  Bundesnetzagentur (Außenstelle Berlin-Magdeburg, Dienstleistungszentrum 2) nicht ausgestellt werden dürfen, wenn ein Gebäude durch die Installation  ein ganz anderes Erscheinungsbild hat, auch bedingt durch die neue Gesamthöhe. Baurechtlich kommt das andernfalls nach Meinung der BSH einem Schwarzbau gleich, was rechtlich im Einzelfall überprüft werden sollte.

 

Weitergehende Informationen:

Umweltinstitut München

Wissenschaftsladen Bonn (wilabonn.de mit Elektrosmog-Ratgeber)

 

Blick zum Dach eines Siloturms mit 14 Funkanlagen in einem  Gewerbegebiet direkt an der Grenze zu einer Wohnsiedlung; gearbeitet wird unmittelbar neben dem Turm, das nächste Wohnhaus liegt 50m entfernt.

Die mächtige Verkabelung für die Stromversorgung zeigt die elektromagnetische Dimension einer solchen Funkanlage.

Fotos: BSH

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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NaturschutzForum Deutschland e.V. (NaFor)
Auf Veranlassung von NVN und BSH wurde dieser Bundesdachverband gegründet.Ihm gehören 14 eingetragene Vereine, darunter sieben gesetzlich anerkannte Landesverbände sowie der renommierte Verband Biologie, Biowissenschaften & Biomedizin in Deutschland an. Damit vertritt NaFor mit allen Untergliederungen etwa 260.000 Mitglieder. Der Verband ist in 12 Bundesländern vertreten. Präsident war in den ersten 3 Wahlperioden (2001-2010) der BSH-Vorsitzende. Naturschutzvereine in Deutschland, die Interesse an einer gesetzlich legitimierten Bundesvertretung haben, sind zur Mitgliedschaft eingeladen. Das Büro in Hannover kooperiert mit dem NVN, der Verwaltungsaufwand ist sehr gering, da er im eigenen Zuständigkeitsbereich von den Mitgliedern selbst getragen wird, entsprechend minimal auch der Jahresbeitrag.
NaFor

Naturschutzring Dümmer e.V.
In diesem Verein haben sich BSH, Mellumrat und NaBu
zusammengeschlossen. Die Mitarbeiter gehören zur Naturschutzstation Dümmer,
die vom Land Niedersachsen (NMU) getragen wird. Ihre Aufgabe ist es , die
durchziehenden und brütenden Vögel zu erfassen und die interessierte Öffentlichkeit über den Wert und Schutz der Dümmer-Niederung zu informieren. Näheres dazu siehe auch:
www.naturschutzring-duemmer.de



Naturraum Dümmerniederung e.V.
Die BSH ist Mitglied und unterstützt zahlreiche Aktivitäten dieses Vereins. Federführend dabei ist der
in Lemförde und Damme ansässige Auto-Ausrüstungs-Konzern  ZF-Lemförder. Zum Verein gehört auch in Kooperation mit dem Hunte-Wasserverband / Landkreis Diepholz der Schäferhof mit Restaurant, das im Sommer geöffnet hat und sehr zu empfehlen ist, besonders im Hinblick auf Kulinarisches rund um Schaf und Lamm, aber auch eigenen Kuchen anbietet. Wer direkt neben der Hunte eine Veranstaltung für bis zu 50 Personen plant, kann sich schon heute in verbindung setzen mit dem Veranstaltungsmangement unter: schaeferhof@zf.com, Tel. 05474-602194. Näheres ist auch im Internet zu erfahren unter: www.schaeferhof-duemmer.de (in Vorber.).

Gebietskooperation (GK) Hunte 25
Die BSH ist, auch als Vertreter für das Wassernetz Niedersachsen aller anerkannten Naturschutzverbände,
gemeinsam mit dem Nabu-Vertreter Mitglied  in der nach EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen
Gebietskooperation Hunte 25; diese gehört wiederum dem Flussgebiet Weser an. In dieser Gruppe sind  die Vertretungen aller maßgebenden Entscheidungsträger  im Einzugsgebiet der Hunte von Melle  über Diepholz, Wildeshausen, Oldenburg bis Elsfleth versammelt. Die GK Hunte 25 (nicht zu verwechselon mit dem Zusammenschluss der 7 Wasser- und Bodenverbände Hunte 25) gibt nicht nur wesentliche Grundinformationen zur Hydrologie heraus, sondern erarbeitet auch -bisher auf der Basis des Einvernehmens - zukunftsweisende Konzepte. Weitere Informationen siehe: www.wassernetz.org,
www.wasserblick.de
www.hunte-25.de, www.hunte-wasseracht.de; die BSH  zeigt  eine Bildergalerie zur Hunte in der alten homepage - hier.

Wiehengebirgsverband e. V.
Die Kontakte zu den Wanderern bestehen seit Gründung der BSH. Auf der Basis einer gegenseitigen Mitgliedschaft wird der Gedankenaustausch, gerade auch vor Ort, gepflegt.
Wiehengebirgsverband

Fischereiverbände
Kurz nach ihrer Gründung gab es zahlreiche Kooperationen der BSH mit Angler-, Tücker- und (Sport-)Fischereivereinen, aber auch mit den beiden niedersächsischen Dachverbänden in Oldenburg und Hannover sowie mit der Niedersächsisch-westfälischen Anglervereinigung Osnabrück – sie alle vertreten weit über 100 Tsd. Mitglieder und stellen schon deshalb eine wirksame Gewässerwacht dar.  Kooperiert wurde auf dem Gebiet der Datensammlung (Biomonitoring) und Förderung auch von Kleinfischen, durch die Anlage von Laichgewässern sowie für die biologische Durchlässigkeit aller Gewässer und den Erhalt von Kleinbiotopen, aber auch durch das gemeinsame Eintreten für den Schutz und die Reinhaltung der Gewässer, Auen und anderer Feuchtgebiete.
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e.V.

Fortsetzung folgt...

 


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