Stellungnahme zu raumbedeutsamen Planungen
Die BSH ist in Niedersachsen landesweit wie 14 weitere Vereine nach § 59 (§ 29) des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt (Liste der anerkannten Vereine). Es betrifft alle Planfeststellungsverfahren im Lande, aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet, dass alle Beteiligungsprojekte zum Beispiel zur Kompensation baulicher Eingriffe aller Art, zur Aufstockung und Rückverlegung von Deichen und Unterlagen zu raumbedeutsamen Planungen, die eine gewisse Mindestgröße überschreiten, der BSH zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies sind täglich viele Verfahren.
Die BSH arbeitet mit ihren MitarbeiterInnen und Untergliederungen notwendig erscheinende Stellungnahmen aus, die den Behörden zur weiteren Verwendung zugeschickt werden. Wichtige Vorgänge werden anschließend archiviert.
Die Planungsunterlagen werden in der Landschaftsökologie der Universität Oldenburg auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages gesichtet und ggf. später ausgewertet (Dr. Schaal).

Förderverein der Universitäten und Fachhochschulen
Die BSH unterstützt ausgewählte Hochschulen in Oldenburg, Vechta und Osnabrück, indem Flächen für Untersuchungen und praktische studentische Übungen zur Verfügung gestellt werden.





Ãœbergeordnete Organisationen

Die BSH ist Mitglied im bundesweit arbeitenden Naturschutzforum Deutschland (NaFor).

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BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

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