Mär 25, 2010

Neues Merkblatt zum Diepholzer Moor erschienen


Das Diepholzer Moor - zwischen Urtümlichkeit, Nutzung und Refugium.
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Das Diepholzer Moor - zwischen Urtümlichkeit, Nutzung und Refugium.

Das Diepholzer Moor ist ein 950 Hektar umfassendes Hochmoor an der Kreisgrenze zwischen Diepholz und Vechta. Es gehört zur Stadt Diepholz und dem Naturraum „Diepholzer Moorniederung“, der seit 1976 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung der Unesco durch größere abgetorfte bzw. wiedervernässte Hochmoorkomplexe bekannt ist. Weiter westlich schließt sich auf 416 ha das stärker entwässerte, abgetorfte und in Renaturierung befindliche Steinfelder Moor an (Mumm 2007). Beide Moore umfassen somit ein grenzübergreifendes Naturschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 1.400 ha. Nördlich folgt auf Diepholzer Seite das in großflächiger Abtorfung befindliche Heeder Moor, das Aschener- und Barnstorfer Moor, auf Vechtaer Seite das in Abtorfung stehende Lohner Moor sowie das Boller-, Vechtaer- und Goldenstedter Moor. Zwischen dem Diepholzer- / Steinfelder Moor im Süden und dem Heeder- / Lohner Moor im Norden verläuft die B 214 (Nienburg-Lingen) nach Kroge und Steinfeld – Holdorf (A1). Nördlich befindet sich an der Kreisgrenze auf Diepholzer Seite auch die abgas- und abwasserintensive Tiermehlfabrik, die bis in die 1970-er Jahre in Lohne ansässig war. Weiter südlich liegen jenseits der Flachmoore des Dümmers das in Kultur genommene Hunteburger Moor (Bohmte) und das NSG Venner Moor (Osnabrück)
Die BSH hat 1976 – unterstützt vom Hegering Diepholz – den Antrag zur Einbeziehung des Diepholzer Moores in die Flurbereinigung Diepholz-Süd (zugunsten des Baus der Umgehungsstraße) gestellt...

Abrufbar im Internet hier.


Stellungnahme zu raumbedeutsamen Planungen
Die BSH ist in Niedersachsen landesweit wie 14 weitere Vereine nach § 59 (§ 29) des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt (Liste der anerkannten Vereine). Es betrifft alle Planfeststellungsverfahren im Lande, aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet, dass alle Beteiligungsprojekte zum Beispiel zur Kompensation baulicher Eingriffe aller Art, zur Aufstockung und Rückverlegung von Deichen und Unterlagen zu raumbedeutsamen Planungen, die eine gewisse Mindestgröße überschreiten, der BSH zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies sind täglich viele Verfahren.
Die BSH arbeitet mit ihren MitarbeiterInnen und Untergliederungen notwendig erscheinende Stellungnahmen aus, die den Behörden zur weiteren Verwendung zugeschickt werden. Wichtige Vorgänge werden anschließend archiviert.
Die Planungsunterlagen werden in der Landschaftsökologie der Universität Oldenburg auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages gesichtet und ggf. später ausgewertet (Dr. Schaal).

Förderverein der Universitäten und Fachhochschulen
Die BSH unterstützt ausgewählte Hochschulen in Oldenburg, Vechta und Osnabrück, indem Flächen für Untersuchungen und praktische studentische Übungen zur Verfügung gestellt werden.





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