Wardenburg, den 30.03.2009

Vom Nutztier zur bedrohten Art: Ökoporträt Biber

Hannover, 30. März 2009. Einst diente der Biber als Fleisch-, Pelz-, Arznei- und Parfüm-Lieferant, heute gilt er in Deutschland als streng geschützte Art. Umfangreiche Informationen zur Geschichte und Lebensweise des größten europäischen Nagetieres liefert das aktuelle Ökoporträt Nr. 46, das der Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) mit Unterstützung des Naturschutzforum Deutschland (NaFor) herausgegeben haben.

In Mitteleuropa gibt es den Biber seit ungefähr einer Million Jahren. Schon die Jäger der Jung-Steinzeit jagten Biber. Auch im Mittelalter war er ein interessantes Wild und im 16. Jahrhundert waren Biberpelze Zahlungsmittel. Der Biber lieferte einen warmen und besonders haltbaren Pelz, schmackhaftes Fleisch, eine viele Beschwerden lindernde Arznei und ein für den Menschen verführerisch duftendes Parfüm. Durch die zunehmende Waldrodung ab der Zeit vor zirka 6.000 Jahren, Fang und Verwertung reduzierte sich die ursprünglich unvorstellbar große Zahl der Biber über die Jahrhunderte immer mehr. In Deutschland überlebten sie bis in die 1950er Jahre mit ungefähr 200 Individuen in den Randgewässern der mittleren Elbe. Streng geschützt wuchs die Population wieder an, und der mitteleuropäische Bestand vergrößerte sich durch Wiederansiedlungen, z. B. an der Havel, Donau, im Spessart, Emsland, Saarland, am unteren Rhein und in der Eifel.

Biber leben streng territorial. Die Größe eines Reviers richtet sich nach dem Nahrungsangebot. Säumen z. B. Strauchweiden in langen und breiten Reihen das Ufer (ca. 20 Meter), kann ein Revier kürzer als ein Kilometer sein, und die Tätigkeiten des Tieres wirken sich nur lokal aus. Drei Verhaltensweisen befähigen den Biber, Landschaft nach seinen Bedürfnissen zu verändern: Durch Graben Baue anzulegen, durch Fällungen Nahrung zu beschaffen und durch Dammbau Wasser aufzustauen. Wenn der Biber in Kulturlandschaften siedelt, kann dies zu Konflikten mit dem Menschen führen. Dann ist das Aufstellen von Management-Plänen gefragt. Gefahren für Uferbereiche und Deichsicherheit können in der Regel mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. breiten Gebüsch-/Weichholzpflanzungen, Stahlmatten, Steinschüttungen etc., begegnet werden. Im Extremfall müssen Biber umgesiedelt werden. Dies muss immer in enger Absprache mit den Naturschutzbehörden geschehen. Der Schutz des Bibers ist EU-weit in den Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien geregelt. In Deutschland wird dieses europäische Schutzziel durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt, das den Biber als „streng geschützte Art“ einstuft. Es ist verboten, Biber zu verfolgen und zu töten, zu vermarkten oder zu verwerten sowie ihre Baue und Dämme zu zerstören.

Das achtseitige Faltblatt ist über die BSH, 26203 Wardenburg zum Preis von 1,00 € in Briefmarken zzgl. adressiertem A4-Freiumschlag zu erhalten. Sonderdrucke für gemeinnützige Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit werden, auch in Klassensätzen, zum Selbstkostenpreis ausgeliefert solange der Vorrat reicht. Außerdem ist das Merkblatt im Internet abrufbar unter www.bsh-natur.de oder www.nafor.de.

Nachdruck (unkommerziell) für gemeinnützige und schulische Zwecke kostenlos erlaubt.
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