07.03.2000

Ausgewogenheit zwischen Fischen und ihren Feinden notwendig
BSH sieht andernfalls die Zukunft der Ahlhorner Teichwirtschaft gefährdet

Die Diskussionum begrenzende Maßnahmen der Bestände von Kormoranen und Graureihern an den Ahlhorner Fischteichen kann nach Ansicht der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) nur im Zusammenhang mit der Sicherung der bedeutsamen Vorkommen von Amphibien und Fischen, auch als Nahrung für andere Tierarten, gesehen werden. Damit hängt die Fortführung der Staatlichen Teichwirtschaft auf das engste zusammen. Würde sie eingestellt, wäre eine Verlandung und Verwaldung die Folge. Zehntausende von Kröten und Fröschen wären dann dem Untergang geweiht, da sie die zahlreichen extensiv bewirtschafteten Flachteiche benötigen. Das kann niemand gutheißen, dem die hier mit Menschenhilfe aufgebaute und gepflegte Natur am Herzen liegt.

Bevor die weitere Zunahme der Kormorane und Graureiher die Teichwirtschaft und die damit einhergehende jahrhundertealte Teichunterhaltung existenziell gefährdet - eine fast erreichte Situation-, war zu überlegen, was zu tun ist. Die Köderfische in seperaten Teichen wurden gemieden, da sie zu reaktionsschnell waren. Gemächliche Speisefische konnten dagegen von bis zu 78 gleichzeitigen auftretenden Kormoranen bequem gefangen werden und wurden zumeist bevorzugt. Am Ufer lauernde Graureiher haben die Angewohnheit, vorbeischwimmende Fische auch dann mit Schnabelschlägen zu verletzen, wenn sie offenbar gar nicht hungrig waren. So bestand ein Teich bald aus zahlreichen verletzten Fischen, die als Verluste unverkäuflich waren. An gespannte Drähte hatten sich die Reiher schnell gewöhnt und balanzierten dazwischen hindurch. Auch das half nichts.
Als Naturschutzverband lehnt die BSH den Abschuß von Kormoranen grundsätzlich ab. Wenn jedoch alle denkbaren Maßnahmen zur Problemlösung erfolglos bleiben, ist ein begrenzter Abschuß einzelner Kormorane tolerierbar. Dieser `Vergrämungs-Abschuß´, der von der Bezirksregierung Weser-Ems in Rücksprache mit der Niedersächsischen Vogelschutzwarte genehmigt werden muß, hat außerhalb der Brutzeit zu erfolgen. Eine Vergrämung anderer Vogelarten wie des Rothalstauchers müßte durch Aussparung ihrer Brutgewässer vermieden werden können.

Mit Blick auf den starken Rückgang der Amphibienpopulationen und der schleichenden Verarmung an sonstigen Wirbeltieren im Teichgebiet stellt sich auch die Frage nach der tolerierbaren Zahl an Graureihern. Diese brüteten nach den Beobachtungen von Hubert Fenske erstmals 1997 mit einem Paar, 1998 waren es 9 Bruten mit 27 flüggen Jungreihern und 1999 sogar 26 Bruten mit über 60 Jungen. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, denn der Tisch wird durch die Teichwirtschaft immer neu gedeckt. Hier ist aber das Ende der Fahnenstange gekommen, denn ein Teich mittlerer Größe konnte binnen weniger Wochen nahezu leergefischt sein, dann wird auf Amphibiennahrung gewechselt. Auch hier sind Regelungen in einem begrenzten Umfang zu überlegen, beispielsweise die Unterbindung des Nestbaus der Reiher im zeitigen Frühjahr.

Das Teichgebiet ist eine naturnahe Kulturlandschaft. In einer menschenleeren Wildnis würden sich die Bestände von selbst einregeln mangels Nahrung oder zu großem Druck von Feinden wie dem Seeadler. Der einseitig ausgerichtete Schutz der beiden großen fischjagenden Vogelarten an den Ahlhorner Teichen ginge aber erheblich zu Lasten jener anderen Wirbeltierarten, deren Bestände von großer Bedeutung für den Erhalt einer besonders stark bedrohten Fauna sind. Der Eingriff wird als Einzelmaßnahme gesehen und durch die Landesbehörden streng überwacht. Nach zwei Jahren sollte das Ergebnis gemeinsam mit den Naturschutzverbänden überprüft, die Vorgehensweise dann eventuell geändert werden.


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