Nov 1, 2010

Mehr Wasser-weniger Schlamm für die Alhorner Fischteiche!


Mehr Wasser – weniger

Schlamm für die Ahlhorner

Fischteiche!

 

Niedersachsen kommt seinen EU-Verpflichtungen nicht nach

Ahlhorn. In einem Schreiben an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel informiert die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) über die Versäumnisse bei der Pflege der Ahlhorner Fischteiche als FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und Natura 2000- Gebiet, das seit 1993 auch ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist.

Gemäß den FFH- Richtlinien, Artikel 6, ist das Land Niedersachsen verpflichtet, ein FFH- Gebiet vor schädlichen Einflüssen von außen zu schützen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Dieser Verpflichtung kommt das Land Niedersachsen nur unzureichend oder gar nicht nach.

Die Ahlhorner Fischteiche werden seit dem Ausbau vor mehr als 100 Jahren von dem Wasser aus der Oberen Lethe gespeist. Die Lethe ist dadurch die Lebensader dieses ökologisch besonders wertvollen Gebietes. Dieses Refugium für viele seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten ist seit mehr als 30 Jahren durch umfangreiche Flächenumwandlungen von Grünland und Moorflächen in Ackerland im Wassereinzugsbereich der Oberen Lethe stark gefährdet. Durch  den massiven Einsatz von Dünge- und  Spritzmitteln werden in immer stärkerem Umfang Nährstoffe und Chemikalien über die Lethe in die Fischteiche gespült. Hinzu kommt die unterirdische Wasserentnahme durch Brunnen des OOWV zur Trinkwasserversorgung bis in die Wesermarsch. Die nicht zu übersehenden Folgen sind Algenbildung und Verschlammung der Teiche. Die Artenvielfalt allgemein und die Bestandsgrößen verschiedener geschützter Vogelarten sind nachweislich stark rückläufig.

Als direkte Folge davon wurde dem Gebiet der Ahlhorner Fischteiche im Jahr 2000 der Status als EU- Vogelschutzgebiet aberkannt. Parallel zu den Nährstoff- und Pestizideinträgen ist auch ein starker Rückgang der Wassermenge in der Lethe eingetreten, der ebenfalls zur Verschärfung des schlechten ökologischen Zustands im Teichgebiet beiträgt.

Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind in der Bildergalerie zum Merkblatt 65 hier zu finden.
Erläuterungen zur allgemeinen Problemlage im Bereich des FFH- und Naturschutzgebietes
Ahlhorner Fischteiche gibt das Merkblatt Biotope 23 hier.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
...

Disclaimer

1. Haftungsbeschränkung

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

2. Externe Links

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

4. Datenschutz

Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

Siehe Datenschutzerklärung

5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: JuraForum.de & bista.de - Disclaimer, Urteile, Gesetze, Rechtsanwälte & Übersetzer | Webhosting


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -