03. Dezember 2003

Neues EU-Wassergesetz erfordert Umdenken


Oldenburg. Dass künftiger Gewässerschutz nach den Vorgaben der EU nur möglich ist, wenn sich alle an einen Tisch setzen, demonstrierte der Biologe Gerd Wach vom Projekt „Wassernetz“ des Umweltnetzwerkes Niedersachsen-Bremen anschaulich in einer Abendveranstaltung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems und des Naturschutzforums Deutschland (NaFor) im Kulturzentrum PFL in Oldenburg. Vertreter von Bezirksregierung, Landkreisen, Gemeinden, Wasser- und Naturschutzverbänden waren erschienen, um sich über Möglichkeiten der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 zu informieren. Die EU-Richtlinien haben Gesetzeskraft für alle Bundesländer. Diese Richtlinie, die bis Ende diesen Jahres in nationales Recht umgesetzt sein muss, enthält Qualitätsvorgaben für alle Oberflächen- und Grundwasser, wobei sich der Planungsraum nicht mehr wie früher an politischen Grenzen orientiert, sondern sich nach den Flusseinzugsgebieten richtet, was in Deutschland die Einrichtung von 32 Bearbeitungsgebieten bedeutet. Neu ist gegenüber den früheren Wassergesetzen auch, dass das Kriterium für den geforderten guten Zustand von Oberflächengewässern nicht mehr nur der gute chemische Zustand ist, sondern an erster Stelle die Gewässerbiologie, also das Vorhandensein bestimmter Pflanzen- und Tierarten. Bis zum Jahr 2015 sollen sich laut EU-Gesetz alle Gewässer in einem guten ökologischen Zustand befinden, d. h. auch eine Verschlechterung ist nicht mehr erlaubt. In den Landeswassergesetzen, die wahrscheinlich im Frühjahr 2004 verabschiedet werden, verpflichten sich die Länder, die EU-Richtlinie 1:1 umzusetzen. Laut Art. 14 (1) sollen „die Mitgliedstaaten die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen fördern“, was bedeutet, dass Gewässernutzer und –schützer zusammenarbeiten müssen! Dass das nach dem Konsensprinzip möglich ist, beweisen Modellprojekte wie in Schleswig-Holstein. Eine Kooperation der unteren Wasserbehörden ist ebenso notwendig wie die Benennung von Ansprechpartnern aus dem Umwelt- und Naturschutz und die Zusammenarbeit mit Wasser- und Bodenverbänden sowie Wasserversorgern. Das Wassernetz Niedersachsen-Bremen versteht sich, so Gerd Wach, dabei als „Verbände übergreifende Serviceeinrichtung“, die „koordinieren und unterstützen“ soll. Da 2004 ein Bericht nach Brüssel geschickt werden muss, wird es am 13.02.04 in Oldenburg eine Kommunikationsveranstaltung des Niedersächsischen Umweltministeriums geben, die sich mit dem Einzugsgebiet Unterweser/ Tide-Weser befasst. Für die Naturschutzverbände bietet sich nun die große Chance, Biotopverbundsysteme zu schaffen, Feuchtbiotope bei der Grundwasserentnahme zu schützen und die ökologische Durchgängigkeit aller Fließgewässer zu einzufordern, sowie die dazugehörigen Auen wiederherzustellen.

Text: Jutta Koch


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