Ahlhorner Fischteiche gefährdet

BSH lehnt Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Lethe ab

Ein Störfall könnte zu irreversiblen Schäden in dem NSG- und FFH-Gebiet führen

Eine seit kurzer Zeit im Ahlhorner Industriegebiet ansässige Geflügelschlachterei will ihre Schlachtkapazität erheblich ausweiten. Man spricht von 30000 Puten pro Tag. Dazu wird das Unternehmen auch aus wirtschaftlichen Gründen eine eigene Kläranlage für die im Betrieb anfallenden Abwässer bauen. Das geklärte Abwasser soll dann in die nahe gelegene Lethe eingeleitet werden. Bekanntlich fließt fas das gesamte Wasser der Lethe auch in die Ahlhorner Fischteiche und versorgt die Teichwirtschaft mit der notwendigen Wassermenge.

Die Gefahr liegt in den im Abwasser mitgeführten Nährstoffen, wobei das Phosphat das größte Gefährdungspotential bildet, das bei warmer Wetterlage zu einer Algenblüte größten Ausmaßes und damit zu einer Verschlammung der Teiche führt.

Das Gebiet der Ahlhorner Fischteiche ist nicht nur Naturschutzgebiet NSG, sondern auch FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat, ein Naturschutzprogramm der EU) und hat damit europaweite Bedeutung. Die reizvolle überregional bekannte Seen- und Waldlandschaft ist in der Bevölkerung als Erholungs- und Wandergebiet sehr beliebt. Es beherbergt viele unterschiedliche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ist damit auch für Ornithologen und Botaniker ein sehr wertvolles Gebiet.

Ein Störfall in der Kläranlage und eine Einleitung von ungeklärten Abwässern hätte katastrophale Folgen mit irreversiblen Schäden für das sensible Gebiet des NSG und auch für die Teichwirtschaft. Der Hersteller der Kläranlage versichert zwar, dass sie die neueste und sicherste Technik einsetzen wird und der Reinigungsgrad sehr hoch sei. Aber auch die ausgeklügeltste Technik ist nicht 100%ig sicher vor Störfällen und kann menschliches Versagen nicht verhindern. Negative Beispiele für Störfälle mit schlimmen Folgen gibt es viele.

Die BSH lehnt eine Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Lethe strikt ab. Es gibt bis heute keine einigermaßen funktionierende Phosphatfällung in Kläranlagen. Auch die Einleitung von Medikamentenrückständen, Hormonen und Desinfektionsmitteln kann nicht absolut ausgeschlossen werden. Dazu kommt das Restrisiko eines Störfalles.

Die Lethe ist schon jetzt mit Nährstoffen aus der Landwirtschaft überfrachtet, was zu einer teilweisen Verschlammung der Teiche geführt hat. Die Folge davon ist ein starker Rückgang an Brutpaaren vor allem bei den Wasservögeln in den vergangenen zwanzig Jahren. Es werden immer wieder Brutabbrüche und erfolglose Brutaktivitäten beobachtet, was auf unbefruchtete Eier verursacht durch Hormone in Abwässern schliessen lässt.

Der Schutz des NSG- und FFH-Gebietes kann auch den Behörden in Brüssel nicht gleichgültig sein. Deshalb fordert die BSH alle mit dem Thema befassten Behörden auf, die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus einer Kläranlage der Geflügelschlachterei in die Lethe nicht zu genehmigen.

Verantwortlich f.d. Text: Jürgen Oppermann, Dipl.-Ing. (c/o BSH-Großenkneten-Ahlhorn)
juergen.oppermann@ewetel.net

 


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