Wardenburg, den 11.12.2007

BSH fordert endlich mehr Rückhaltung von Regenwasser

In einem Schreiben an die Redaktion der Roten Mappe des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB) stellt die BSH fest:

Als Starkregen definiert man nach dem Deutschen Wetterdienst Niederschläge von

>    5   L/m2 innerhalb von 5 Minuten

>   7,1 L/m2 innerhalb von 10 Minuten

> 17,1 L/m2 innerhalb von einer Stunde.

Zahl und Intensität von Starkregen haben in letzter Zeit zugenommen. Das bedeutet, dass das Regenwasser von versiegelten Flächen ohne Rückhaltung auf  Straßen fließt und Unterliegern erhebliche Probleme bereitet. Hinzu kommt die dadurch größere Belastung der Gewässer. Dies widerspricht eindeutig der DIN 1986-100, die festlegt: „Regenwasser darf  nicht auf öffentliche Verkehrsflächen abgeleitet werden.“

Dennoch muss leider in der Praxis festgestellt werden, dass in zunehmendem Maße das Wasser von weiträumig versiegelten Flächen, z.B. Garagenzufahrten mit oder ohne Wasserrinne direkt auf Straßen geleitet wird. Das betrifft leider auch öffentliche Einrichtungen. Ein entsprechendes Controlling etwa für Neubauten findet praktisch nicht statt. Weist man eine Kommune auf diesen massiven Missstand hin, so wird nur auf den erforderlichen Ausbau der Regenwasserleitung – zu Lasten der Unterlieger – hingewiesen. Gewässerökologische Belange scheinen keine Rolle zu spielen.

Die BSH fragt deshalb:

Welche Möglichkeiten bestehen, das Controlling der bisher schon gesetzlich geregelten Wasserableitung und -rückhaltung verpflichtend zu machen?

Verantwortlich: Dr: Remmer Akkermann (BSH)


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -