Wardenburg, den 26.08.2009

Landwirtschaft drängt auf legalisierten Umbruch von Feuchtgrünland

Naturschutz verurteilt die ständigen Vorstöße zulasten von Wiesenvögeln und Wildgänsen

Hannover - Wardenburg. Seit Jahren kritisieren Naturschutzverbände den in feuchten Niederungen erfolgenden unerlaubten Umbruch von Grünland in Ackerland und den anschließend betriebenen weitflächigen Maisanbau. Das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) beklagt gemeinsam mit der Biologischen Schutzgemeinschaft (BSH) die vielerorts völlig aus dem Ruder laufenden Eingriffe bestimmter Landwirte zulasten wertvoller Landschaften und Saumbiotope. Im Zeichen wachsender Produktionszwänge versuchen sie, auch feuchtes Grünland zu erwerben und umzubrechen. Damit stehen die letzten zusammenhängenden Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere auf dem Spiel, die seit mehreren Jahrzehnten überwiegend auf Gebiete entlang der Flüsse und Gräben zurückgedrängt werden.

Gerade während der Phase der Umstellung zeige sich die fehlende Sensibilität dieser Flächenbewirt­schafter, so Professor Remmer Akkermann, Chef der beiden Naturschutzverbände. Zuschauer, die die radikale maschinelle Veränderung des ursprünglichen Charakters von Feuchtflächen mit ansehen müssen, erwarten eine Unterlassung solchen Landschaftsvandalismus, so Akkermann weiter.

Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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