Jul 10, 2012

Mitgliederversammlung der BSH am 14.07.


Jahresmitgliederversammlung der BSH in Diepholz

Mit Neuwahl des Vorstandes

Am Samstag, den 14. Juli 2012 lädt die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. alle Mitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Dabei steht um 11 Uhr zunächst ein Besuch der Forschungsstation "Leben im Wasser" des Dümmer-Museums in Lembruch auf dem Programm, bevor dann um 14 Uhr die eigentliche Versammlung stattfindet.

Tagungsort ist  das Hotel Castendiek (Bremer Str. 20/ an B 51 nördlich von Diepholz).

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Jahresbericht 2011 sowie die Neuwahl des Vorstandes.

Ende der Veranstaltung ist voraussichtlich gegen 17:30 Uhr

 

 

Frauke Ario

 

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Stellungnahme zu raumbedeutsamen Planungen
Die BSH ist in Niedersachsen landesweit wie 14 weitere Vereine nach § 59 (§ 29) des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt (Liste der anerkannten Vereine). Es betrifft alle Planfeststellungsverfahren im Lande, aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet, dass alle Beteiligungsprojekte zum Beispiel zur Kompensation baulicher Eingriffe aller Art, zur Aufstockung und Rückverlegung von Deichen und Unterlagen zu raumbedeutsamen Planungen, die eine gewisse Mindestgröße überschreiten, der BSH zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies sind täglich viele Verfahren.
Die BSH arbeitet mit ihren MitarbeiterInnen und Untergliederungen notwendig erscheinende Stellungnahmen aus, die den Behörden zur weiteren Verwendung zugeschickt werden. Wichtige Vorgänge werden anschließend archiviert.
Die Planungsunterlagen werden in der Landschaftsökologie der Universität Oldenburg auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages gesichtet und ggf. später ausgewertet (Dr. Schaal).

Förderverein der Universitäten und Fachhochschulen
Die BSH unterstützt ausgewählte Hochschulen in Oldenburg, Vechta und Osnabrück, indem Flächen für Untersuchungen und praktische studentische Übungen zur Verfügung gestellt werden.





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