Apr 6, 2011

Vegetation im Hasbruch hat Vorrang vor Pferdebeweidung


BSH  lehnt Waldweide ab, sie ändert den Charakter und ist zu teuer


Hude. Schon seit längerem wird die Absicht einiger Mitglieder der Naturschutzstiftung des Landkreises Oldenburg mehrheitlich durch den Stiftungsbeirat abgelehnt, Teile der zum Urwald Hasbruch gehörenden Flächen mit englisch-kaukasischen Exmoor-Ponys beweiden zu lassen. Betroffen ist vor allem die Brookbäke, die gerade erst mit großem Aufwand renaturiert worden ist, sie müsste eingezäunt werden. Ein Teil der Wiesen ist von der Autobahn 28 zwischen der Abfahrt Hude und der Raststätte Hasbruch zu sehen. Die Stiftung soll etwa 20 ha aus Eigenbesitz beisteuern. Das Gebiet ist ein FFH-Europareservat.

In einer ersten Abstimmung sprach sich die Mehrheit nach eingehender kontroverser Diskussion aus vielen Gründen gegen dieses Projekt aus. Die wichtigsten Aspekte betrafen die zu erwartende Veränderung bis Zerstörung wertvoller Pflanzen der Krautvegetation, darunter auch Orchideen, die zu erwartenden Verbiss-Schäden an den Borken der Bäume, die völlig offene Frage der hohen Kosten für eine Langzeitfinanzierung und die massive Förderung des Tourismus, durch Besucher, die nicht primär den Wald, sondern die Tiere in mehrfach bezäunter Weide erleben möchten. Auch die Argumente der „Steigerung der Artenvielfalt“ (Biodiviersität)  durch Insekten, die auf dem Dung der Pferde einwandern, wurden mehrheitlich nicht akzeptiert. Stattdessen gehen Lebensräume des seltenen, aber hier häufigen Mittelspechtes verloren. Deshalb wurde ein Referent, der das erläutern sollte, ebenfalls mit ablehnender Mehrheit ausgeladen. Der ehemalige Vorsitzende und Forstbedienstete Eilert Tantzen führte auch forsthistorische Gründe an, warum man diesen jahrhundertealten Wald  und die Brookbäke besser in Ruhe lassen solle. Schließlich ist das Gebiet für eine extensive Pferdebeweidung zu klein.

Die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) hält die ganze Planung für eine Fehlinvestition und teuren Großversuch, der höchstwahrscheinlich 400.000 qm wertvoller naturnaher Landschaft mittelfristig ruinieren würde. Wie der BSH-Vorstand betont, sei das auch eine Verschwendung öffentlicher Mittel im großen Stil. Gerade jenen Antragstellern aus der Bevölkerung, denen zum Beispiel ein Antrag von 1.200 Euro um die Hälfte gekürzt worden sei oder die gar nicht berücksichtigt worden seien, könnte die Mitglieder-Mehrheit der Stiftungsgremien kaum verständlich machen, warum ein weit über 100 Tausend Euro teures Projekt hier Vorrang haben solle. Dies widerspreche auch dem Gründungsgedanken der Stiftung.

Die befürwortende Seite hat nun – wenige Tage vor einer weiteren Abstimmung im Beirat – zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung  für den 6. April um 19 Uhr ins Kreishaus Wildeshausen, Delmenhorster Straße 6, eingeladen. Dabei werden 6 Personen mit PRO-Position und 2 mit CONTRA-Argumenten zu Wort kommen, außerdem 2 Vertreter der Kreisverwaltung.

Weiteres zum Hasbruch finden Sie hier.

 

Nachträgliche Anmerkung: Am 14.04.2011 wurde das Projekt durch den Beirat der Naturschutzstiftung des Landkreises Oldenburg - den vorgetragenen zahlreichen Einwänden entsprechend - zum zweiten Male, und damit endgültig abgelehnt.

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Stellungnahme zu raumbedeutsamen Planungen
Die BSH ist in Niedersachsen landesweit wie 14 weitere Vereine nach § 59 (§ 29) des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt (Liste der anerkannten Vereine). Es betrifft alle Planfeststellungsverfahren im Lande, aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet, dass alle Beteiligungsprojekte zum Beispiel zur Kompensation baulicher Eingriffe aller Art, zur Aufstockung und Rückverlegung von Deichen und Unterlagen zu raumbedeutsamen Planungen, die eine gewisse Mindestgröße überschreiten, der BSH zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies sind täglich viele Verfahren.
Die BSH arbeitet mit ihren MitarbeiterInnen und Untergliederungen notwendig erscheinende Stellungnahmen aus, die den Behörden zur weiteren Verwendung zugeschickt werden. Wichtige Vorgänge werden anschließend archiviert.
Die Planungsunterlagen werden in der Landschaftsökologie der Universität Oldenburg auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages gesichtet und ggf. später ausgewertet (Dr. Schaal).

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