Satzung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) - auszugsweise -

Die Satzung ist am 10. April 1988 in Oldenburg beschlossen und am 16. August 1988 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Vereinsregisternummer VR 1832 eingetragen worden. Auf Beschluß vom 20. März 1977 in Dötlingen und 28. April 1979 in Barnstorf sowie am 18.09.2010 in Hundsmühlen erfolgte Satzungsänderungen wurden in das Vereinsregister beim Amtsgericht Vechta unter der Nr. 379 oder Amtsgericht Oldenburg unter der VNS. VR 1832 eingetragen.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen "Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems", abgekürzt BSH. Der Sitz ist Oldenburg (Oldb.). Seit seiner Eintragung in das Vereinsregister Vechta, am 27. April 1976, führt er den Zusatz "e.V." Sein Tätigkeitsbereich umfasst Nordwestdeutschland, insbesondere den Regierungsbezirk Weser-Ems. Die Belange des außerbehördlichen Naturschutzes dieses Raums werden landesweit vertreten. Darüber hinaus ist die BSH auch in allen anderen Gebieten des Bundeslandes Niedersachsen sowie in angrenzenden Räumen tätig. Sie ist eine selbständige und rechtsfähige Vereinigung.

§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Der Verein fördert den Naturschutz und die damit verbundenen Wissenschaften. Der Naturschutz umfasst im weitesten Sinne auch die Bereiche Ökologie, Artenschutz, Umweltschutz, Tierschutz und Landschaftspflege. Sie sind durch geeignete, dem Verein zu Gebote stehende Mittel auf wissenschaftlicher Grundlage zu fördern und zu koordinieren.
2. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf Nordwestdeutschland, insbesondere den Regierungsbezirk Weser-Ems, sowie auf alle anderen niedersächsischen und benachbarten Gebiete.
3. Die Biologische Schutzgemeinschaft hat darüber hinaus die Aufgabe,
- die Kenntnis der Umweltgefährdung in der Öffentlichkeit zu verbreiten,
- Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, landesweit und sachverständig zu begleiten und zu Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen, insbesondere
a. bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen im Range unter dem Gesetz stehenden Rechtsvorschriften der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden,
b. bei der Vorbereitung von Programmen und Plänen im Sinne der § 5 und § 6 BNaturschutzG, soweit sie dem einzelnen gegenüber verbindlich sind,
c. Verboten und Geboten, die zum Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparken erlassen sind,
d. in Planfeststellungsverfahren über Vorhaben, die mit Eingriffen in die Natur und Landschaft im Sinne des § 8 BNaturschutzG verbunden sind.
- Schutz- und Hilfsmaßnahmen für gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu entwickeln und auf ihre Verwirklichung zu drängen,
- wissenschaftliche Biotop- und Artenbestandserfassungen, naturräumliche Dokumentationen sowie umweltanalytische Messungen aller Art regelmäßig durchzuführen.

4. Die Biologische Schutzgemeinschaft setzt sich ein für
- die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Lebensgrundlagen, für eine artenreiche, menschenwürdige Umwelt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Erforschung der Umwelt, Bioindikation und Umweltbeziehungen irdischer Organismen einschließlich des Menschen,
- die Erstellung und Vermittlung von Umweltverträglichkeitsgutachen, Ökokatastern und ökologischen Bestandsaufnahmen sowie für deren Durchsetzung gegenüber verantwortlichen Politikern und Verwaltungen aller Ebenen und Institutionen der Wirtschaft,
- die ökologisch orientierte Ausbildung in den Schulen, Hochschulen und Universitäten des Landes,
- die Förderung der Naturbeobachtung und des Verständnisses gegenüber Umweltfragen im Vorschulbereich, in der Jugend- und Erwachsenenbildung,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen wie Vorträge, Exkursionen, Seminare, internationale wissenschaftliche Kongresse, Ausstellungen, Wettbewerbe, Wanderungen und Jugendlager,
- den Erwerb vereinseigener bzw. die Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen,
- die Schaffung von Stiftungen und Bereitstellungen von Spenden sowie Zuschüssen der öffentlichen Hand, die den Zielen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes dienen und dafür verausgabt werden,
- zusätzliche Arbeitsplätze mit Schwerpunkten aus den Bereichen Ökologie, Biotop- und Artenschutz,Energie, Recycling und Ökosystem-Analytik.
5. Die Schutzgemeinschaft verfolgt dieses Ziel, indem sie im Regierungsbezirk Weser-Ems und landesweit
- den gesetzlichen Entscheidungsgremien Hinweise und Argumente gibt,
- bei den Gebietskörperschaften auf hinreichende Kontrollen der Schutzgebiete und schutzwürdigen Areale sowie auf die Einhaltung naturschutzgewichtiger Gesetze und Bestimmungen drängt,
- ständigen Kontakt zu allen Institutionen, Gremien und Persönlichkeiten hält, die auf die Gesundheit der Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften einschließlich des Menschen Einfluß nehmen,
- Maßnahmen entgegentritt, die dem Landschaftsbild, der Landschaftsgesundheit oder der Erholungswirksamkeit für alle standorttypischen Organismen und für den Menschen abträglich sind
- Vorschläge zur Unterschutzstellung vernetzter ökologischer Systeme und großflächiger Naturkorridore erarbeitet und deren Sicherstellung beantragt,
- die Mitwirkung von Vereinen und anderen juristischen Personen bei der Betreuung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturparken beantragt sowie die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Artenschutzes fördert,
- auf die Einrichtung von Instituten und neuen Arbeitsplätzen zugunsten der Entwicklung einer artenreichen, gesunden und erholungswirksamen Umwelt und die Behebung entsprechender öffentlicher Vollzugsdefizite einwirkt,
- Publikationen aller Art zum Umwelt- und Naturschutz herausgibt, einen bundesweiten Informations-, Presse-, Bibliotheks- und Archivdienst betreibt.
6. Die Schutzgemeinschaft steht auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; sie ist überparteiisch und überkonfessionell.
7. Der Verein kann sich zur Erfüllung der gesetzlichen Ziele mit anderen Organisationen zusammenschließen oder sich ihnen auf nationaler oder internationaler Ebene anschließen, soweit sie dieselben Ziele verfolgen.


Fortsetzung...


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BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

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