Aug 11, 2010

Neues Merkblatt zum Thema Symbiose erschienen


Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema: Symbiose - Ãœberleben in Kooperation
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema:

Symbiose
Ãœberleben in Kooperation

Im Laufe der Evolution haben sich spezielle Lebensgemeinschaften entwickelt, deren Organismen nur in Kooperation überleben können. Man nennt diese Vergesellschaftung und das Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen Symbiose. Sie betrifft sehr unterschiedliche Partner. Das zeigen zahlreiche Beispiele, denen man fast überall auf der Erde begegnet (s. Kasten S. 3). Karl von Frisch (1967) umschrieb das allgemeinverständlich wie folgt: „Die Beziehungen zwischen verschiedenartigen Lebewesen sind vorwiegend unfreundlich. Sie kämpfen um den Lebensraum, einer frisst den anderen auf oder zehrt von ihm als Schmarotzer. Es gibt aber auch ein freundschaftliches Zusammenleben. Man nennt das Symbiose (Syn = mit, Bios = Leben). Wie beim Parasitismus finden sich viele Abstufungen: in zeitlicher Hinsicht von kurz dauernden Besuchen beim Partner bis zur Vereinigung auf Lebenszeit, in räumlicher Hinsicht von flüchtiger Berührung bis zur Verwachsung oder gar zum Eindringen des einen in den anderen; und, was das Wesen der Sache betrifft, von wechselseitigen Gefälligkeiten bis zu beiderseitiger Abhängigkeit, die über Leben und Tod entscheiden.“

Dr. Dr. Ingo Wöhler und Prof. Dr. Remmer Akkermann sind Autoren dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 75 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es über die BSH für je
0.50 €.

Aufrufbar im Internet hier.

4. Die Biologische Schutzgemeinschaft setzt sich ein für
- die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Lebensgrundlagen, für eine artenreiche, menschenwürdige Umwelt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Erforschung der Umwelt, Bioindikation und Umweltbeziehungen irdischer Organismen einschließlich des Menschen,
- die Erstellung und Vermittlung von Umweltverträglichkeitsgutachen, Ökokatastern und ökologischen Bestandsaufnahmen sowie für deren Durchsetzung gegenüber verantwortlichen Politikern und Verwaltungen aller Ebenen und Institutionen der Wirtschaft,
- die ökologisch orientierte Ausbildung in den Schulen, Hochschulen und Universitäten des Landes,
- die Förderung der Naturbeobachtung und des Verständnisses gegenüber Umweltfragen im Vorschulbereich, in der Jugend- und Erwachsenenbildung,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen wie Vorträge, Exkursionen, Seminare, internationale wissenschaftliche Kongresse, Ausstellungen, Wettbewerbe, Wanderungen und Jugendlager,
- den Erwerb vereinseigener bzw. die Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen,
- die Schaffung von Stiftungen und Bereitstellungen von Spenden sowie Zuschüssen der öffentlichen Hand, die den Zielen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes dienen und dafür verausgabt werden,
- zusätzliche Arbeitsplätze mit Schwerpunkten aus den Bereichen Ökologie, Biotop- und Artenschutz,Energie, Recycling und Ökosystem-Analytik.
5. Die Schutzgemeinschaft verfolgt dieses Ziel, indem sie im Regierungsbezirk Weser-Ems und landesweit
- den gesetzlichen Entscheidungsgremien Hinweise und Argumente gibt,
- bei den Gebietskörperschaften auf hinreichende Kontrollen der Schutzgebiete und schutzwürdigen Areale sowie auf die Einhaltung naturschutzgewichtiger Gesetze und Bestimmungen drängt,
- ständigen Kontakt zu allen Institutionen, Gremien und Persönlichkeiten hält, die auf die Gesundheit der Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften einschließlich des Menschen Einfluß nehmen,
- Maßnahmen entgegentritt, die dem Landschaftsbild, der Landschaftsgesundheit oder der Erholungswirksamkeit für alle standorttypischen Organismen und für den Menschen abträglich sind
- Vorschläge zur Unterschutzstellung vernetzter ökologischer Systeme und großflächiger Naturkorridore erarbeitet und deren Sicherstellung beantragt,
- die Mitwirkung von Vereinen und anderen juristischen Personen bei der Betreuung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturparken beantragt sowie die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Artenschutzes fördert,
- auf die Einrichtung von Instituten und neuen Arbeitsplätzen zugunsten der Entwicklung einer artenreichen, gesunden und erholungswirksamen Umwelt und die Behebung entsprechender öffentlicher Vollzugsdefizite einwirkt,
- Publikationen aller Art zum Umwelt- und Naturschutz herausgibt, einen bundesweiten Informations-, Presse-, Bibliotheks- und Archivdienst betreibt.
6. Die Schutzgemeinschaft steht auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; sie ist überparteiisch und überkonfessionell.
7. Der Verein kann sich zur Erfüllung der gesetzlichen Ziele mit anderen Organisationen zusammenschließen oder sich ihnen auf nationaler oder internationaler Ebene anschließen, soweit sie dieselben Ziele verfolgen.


Fortsetzung...


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