Sep 23, 2010

Zur Erklärung des nds. Umweltministeriums zu den Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben


Nicht ergebnisoffen
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Nicht ergebnisoffen

Für „scheinheilig“ hält der energiepolitische Sprecher des NAFOR, Dr. Ingo Harms, die Erklärung des niedersächsischen Umweltministeriums, dass die Fortsetzung der Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben zur Prüfung für ein Atommüllendlager „ergebnisoffen“ seien. „Es gibt keine ergebnisoffene Prüfung, seit Gorleben als einer der ungeeignetsten Salzstöcke ausgewählt wurde,“ betonte Harms. Die damaligen  Auswahlkriterien seien „alles andere als objektiv“ gewesen, sie hätten nicht der Standsicherheit, Wasserundurchlässigkeit und thermischen Stabilität des Salzstocks gegolten, sondern der Frage, wie stark der zu erwartende Protest der Bevölkerung ausfallen würde.

Wenn die Landesregierung nun ankündige, dass künftig auch ein „internationales Expertengremium“ beteiligt werden solle, so sei dies „Augenwischerei“. Es gebe genügend kritische Gutachten, die einen sofortigen Abbruch der Erkundungsarbeiten und die Prüfung anderer Standorte erzwängen. Die Genehmigung zum Weiterbetrieb sei als Hinhaltemanöver durchschaubar, denn die Erkundungsarbeiten dienten gemäß Atomgesetz als vorläufiger Entsorgungsnachweis. „Ohne Endlager kein Weiterbetrieb,“ stellte Harms den Zusammenhang zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke her. Solange eine Landesbehörde die „Eignungshöffigkeit“ erklärt, habe die Atomindustrie freie Bahn. „Gorleben ist ein Beispiel für das unheilvolle Zusammenwirken von Behörden und Industrie zum Schaden von Natur und Mensch,“ kommentierte Harms mit Blick auf das Atommüll-Desaster der Salzstöcke Asse II und Morsleben.

Die Suche nach einem atomaren Endlager dürfe nicht der Tagespolitik geopfert werden, dazu sei das nukleare Potenzial der Abfälle zu monströs. Es gehe um Zeiträume von Tausenden von Jahren „und nicht um die nächste Legislaturperiode.“ Wie sehr sich die jüngere Generation von diesen Fragen betroffen fühle, zeige der gewaltige Zulauf zur Anti-Atom-Bewegung. „Die Menschen haben Angst, weil sie fühlen, dass sie der Industrie und den Behörden in puncto Atommüll nicht trauen können,“ sagte Harms.

4. Die Biologische Schutzgemeinschaft setzt sich ein für
- die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Lebensgrundlagen, für eine artenreiche, menschenwürdige Umwelt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Erforschung der Umwelt, Bioindikation und Umweltbeziehungen irdischer Organismen einschließlich des Menschen,
- die Erstellung und Vermittlung von Umweltverträglichkeitsgutachen, Ökokatastern und ökologischen Bestandsaufnahmen sowie für deren Durchsetzung gegenüber verantwortlichen Politikern und Verwaltungen aller Ebenen und Institutionen der Wirtschaft,
- die ökologisch orientierte Ausbildung in den Schulen, Hochschulen und Universitäten des Landes,
- die Förderung der Naturbeobachtung und des Verständnisses gegenüber Umweltfragen im Vorschulbereich, in der Jugend- und Erwachsenenbildung,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen wie Vorträge, Exkursionen, Seminare, internationale wissenschaftliche Kongresse, Ausstellungen, Wettbewerbe, Wanderungen und Jugendlager,
- den Erwerb vereinseigener bzw. die Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen,
- die Schaffung von Stiftungen und Bereitstellungen von Spenden sowie Zuschüssen der öffentlichen Hand, die den Zielen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes dienen und dafür verausgabt werden,
- zusätzliche Arbeitsplätze mit Schwerpunkten aus den Bereichen Ökologie, Biotop- und Artenschutz,Energie, Recycling und Ökosystem-Analytik.
5. Die Schutzgemeinschaft verfolgt dieses Ziel, indem sie im Regierungsbezirk Weser-Ems und landesweit
- den gesetzlichen Entscheidungsgremien Hinweise und Argumente gibt,
- bei den Gebietskörperschaften auf hinreichende Kontrollen der Schutzgebiete und schutzwürdigen Areale sowie auf die Einhaltung naturschutzgewichtiger Gesetze und Bestimmungen drängt,
- ständigen Kontakt zu allen Institutionen, Gremien und Persönlichkeiten hält, die auf die Gesundheit der Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften einschließlich des Menschen Einfluß nehmen,
- Maßnahmen entgegentritt, die dem Landschaftsbild, der Landschaftsgesundheit oder der Erholungswirksamkeit für alle standorttypischen Organismen und für den Menschen abträglich sind
- Vorschläge zur Unterschutzstellung vernetzter ökologischer Systeme und großflächiger Naturkorridore erarbeitet und deren Sicherstellung beantragt,
- die Mitwirkung von Vereinen und anderen juristischen Personen bei der Betreuung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturparken beantragt sowie die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Artenschutzes fördert,
- auf die Einrichtung von Instituten und neuen Arbeitsplätzen zugunsten der Entwicklung einer artenreichen, gesunden und erholungswirksamen Umwelt und die Behebung entsprechender öffentlicher Vollzugsdefizite einwirkt,
- Publikationen aller Art zum Umwelt- und Naturschutz herausgibt, einen bundesweiten Informations-, Presse-, Bibliotheks- und Archivdienst betreibt.
6. Die Schutzgemeinschaft steht auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; sie ist überparteiisch und überkonfessionell.
7. Der Verein kann sich zur Erfüllung der gesetzlichen Ziele mit anderen Organisationen zusammenschließen oder sich ihnen auf nationaler oder internationaler Ebene anschließen, soweit sie dieselben Ziele verfolgen.


Fortsetzung...


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -