Jan 17, 2011

BSH fordert: Polder öffnen statt Deiche erhöhen


Hochwasserschutz - für wen?

BSH fordert mehr Polderöffnungen statt Deicherhöhungen

Wardenburg. Ein Teil der bisher erfolgten Erhöhungen binnenländischer Deiche wäre nach Auffassung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH)  verzichtbar gewesen, was erhebliche Kosten gespart hätte,  würde man traditionelle winterliche Überschwemmungsflächen und Hochwasserpolder in den Flussniederungen früher öffnen und das entsprechende Hochwasser in das dort befindliche Grünland einleiten. Das hätte sogar wie zu Zeiten der Rieselwiesen einen grünlanddüngenden Effekt. Auch fänden Wildgänse und Schwäne mehr und bessere Weidegründe.

Stattdessen würden die heutigen Deicherhöhungen im Binnennland dem entgegenstehen und oftmals nur jenen wenigen Industrielandwirten zugute kommen, die auch wertvolle Wiesenvogelgebiete und Winterquartiere für rastende Zugvögel unerlaubterweise in Maisäcker zur Biogasgewinnung verwandelt hätten und dabei keine Zeit verlieren wollen. Ein Ende ist nicht abzusehen.  Die BSH verurteilt diese Vorgänge auf das Schärfste, weil diejenigen, die so handel(te)n, gegen gesetzgeberische Auflagen wie das zur Umbruchzeit gültige Niedersächsische Wassergesetz verstoßen haben und ungebremst weitermachen.

Seit Bestehen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, also seit etwa einem Jahrzehnt, werde durch bestimmte Landwirte systematisch und ohne Unterbrechung gegen das „Verschlechterungsverbot“  in gewässernahen Bereichen verstoßen. Dazu stellt der Vorsitzende der BSH, Dr. Remmer Akkermann, fest:  „Die Flussniederungen sind ein großflächiges Opfer einer gesetzes-missachtenden Umwandlungsstrategie von Grünland zu Maisacker; auch geschützte Feuchtgebiete bleiben davon großflächig nicht mehr verschont“. Nach Abschaffung der Bezirksregierungen fehle hier eine kontrollierende Mittelbehörde, die Grenzen setze. Die BSH sieht darüber hinaus in den erfolgten landesgesetzlich aufgeweichten  Umweltauflagen Verstöße gegen EU-Rahmenvorgaben.

Wo kein Grünland mehr ist, so die BSH, da finden wir im Sommer auch kaum noch Schnepfen, Kiebitze, Grauammern oder Feldlerchen, von Störchen ganz zu schweigen –  da dröhnen stattdessen im August die Maisroder und Silagefahrzeuge, denn die neuen Energiewirte sind am Werk. Der hohe Profit reizt leider auch andere, das Gleiche zu tun.

Und die Bevölkerung muss ohnmächtig zuschauen, wie diese Entwicklung fortschreitet und die Erholungslandschaft in hohem Maße zu Maiswüsten umgestaltet wird. Kann man im Sommer wegen hoher grüner Maiswände nicht mehr in die Ferne schauen, so verschandeln die Maisstoppeln danach das Landschaftsbild, zumal die Ausbringung von Gülle und ebenso geruchsintensiven Biogasresten in Feuchtgebieten und Grundwasserschutzzonen große Probleme verursacht.

Die Schutzgemeinschaft fordert von den zuständigen politischen Entscheidungsträgern, also Ministerien der Landesregierung und Landtagsabgeordneten sowie den Landkreisen und  Wasserverbänden einen besseren gesetzlichen Schutz von Feuchtgrünland und ein Umbruchsverbot zu Äckern, mindestens in Überschwemmungsniederungen und den gesetzlichen Hochwasserschutzgebieten.  Die EU zeigt es bei ihrer Grundförderung auf  -  die Hälfte des Agrarlandes hat dem Grünland vorbehalten zu bleiben, der Maisanbau hat da nichts zu suchen. Die BSH fordert außerdem die Stillegung oder Extensivierung von mindestens 10 Prozent Flächenanteil eines jeden landwirtschaftlichen Betriebes, damit nicht alle Werte von vielen unbemerkt untergehen.

Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 

 

Kategorie: General
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NaturschutzForum Deutschland e.V. (NaFor)
Auf Veranlassung von NVN und BSH wurde dieser Bundesdachverband gegründet.Ihm gehören 14 eingetragene Vereine, darunter sieben gesetzlich anerkannte Landesverbände sowie der renommierte Verband Biologie, Biowissenschaften & Biomedizin in Deutschland an. Damit vertritt NaFor mit allen Untergliederungen etwa 260.000 Mitglieder. Der Verband ist in 12 Bundesländern vertreten. Präsident war in den ersten 3 Wahlperioden (2001-2010) der BSH-Vorsitzende. Naturschutzvereine in Deutschland, die Interesse an einer gesetzlich legitimierten Bundesvertretung haben, sind zur Mitgliedschaft eingeladen. Das Büro in Hannover kooperiert mit dem NVN, der Verwaltungsaufwand ist sehr gering, da er im eigenen Zuständigkeitsbereich von den Mitgliedern selbst getragen wird, entsprechend minimal auch der Jahresbeitrag.
NaFor

Naturschutzring Dümmer e.V.
In diesem Verein haben sich BSH, Mellumrat und NaBu
zusammengeschlossen. Die Mitarbeiter gehören zur Naturschutzstation Dümmer,
die vom Land Niedersachsen (NMU) getragen wird. Ihre Aufgabe ist es , die
durchziehenden und brütenden Vögel zu erfassen und die interessierte Öffentlichkeit über den Wert und Schutz der Dümmer-Niederung zu informieren. Näheres dazu siehe auch:
www.naturschutzring-duemmer.de



Naturraum Dümmerniederung e.V.
Die BSH ist Mitglied und unterstützt zahlreiche Aktivitäten dieses Vereins. Federführend dabei ist der
in Lemförde und Damme ansässige Auto-Ausrüstungs-Konzern  ZF-Lemförder. Zum Verein gehört auch in Kooperation mit dem Hunte-Wasserverband / Landkreis Diepholz der Schäferhof mit Restaurant, das im Sommer geöffnet hat und sehr zu empfehlen ist, besonders im Hinblick auf Kulinarisches rund um Schaf und Lamm, aber auch eigenen Kuchen anbietet. Wer direkt neben der Hunte eine Veranstaltung für bis zu 50 Personen plant, kann sich schon heute in verbindung setzen mit dem Veranstaltungsmangement unter: schaeferhof@zf.com, Tel. 05474-602194. Näheres ist auch im Internet zu erfahren unter: www.schaeferhof-duemmer.de (in Vorber.).

Gebietskooperation (GK) Hunte 25
Die BSH ist, auch als Vertreter für das Wassernetz Niedersachsen aller anerkannten Naturschutzverbände,
gemeinsam mit dem Nabu-Vertreter Mitglied  in der nach EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen
Gebietskooperation Hunte 25; diese gehört wiederum dem Flussgebiet Weser an. In dieser Gruppe sind  die Vertretungen aller maßgebenden Entscheidungsträger  im Einzugsgebiet der Hunte von Melle  über Diepholz, Wildeshausen, Oldenburg bis Elsfleth versammelt. Die GK Hunte 25 (nicht zu verwechselon mit dem Zusammenschluss der 7 Wasser- und Bodenverbände Hunte 25) gibt nicht nur wesentliche Grundinformationen zur Hydrologie heraus, sondern erarbeitet auch -bisher auf der Basis des Einvernehmens - zukunftsweisende Konzepte. Weitere Informationen siehe: www.wassernetz.org,
www.wasserblick.de
www.hunte-25.de, www.hunte-wasseracht.de; die BSH  zeigt  eine Bildergalerie zur Hunte in der alten homepage - hier.

Wiehengebirgsverband e. V.
Die Kontakte zu den Wanderern bestehen seit Gründung der BSH. Auf der Basis einer gegenseitigen Mitgliedschaft wird der Gedankenaustausch, gerade auch vor Ort, gepflegt.
Wiehengebirgsverband

Fischereiverbände
Kurz nach ihrer Gründung gab es zahlreiche Kooperationen der BSH mit Angler-, Tücker- und (Sport-)Fischereivereinen, aber auch mit den beiden niedersächsischen Dachverbänden in Oldenburg und Hannover sowie mit der Niedersächsisch-westfälischen Anglervereinigung Osnabrück – sie alle vertreten weit über 100 Tsd. Mitglieder und stellen schon deshalb eine wirksame Gewässerwacht dar.  Kooperiert wurde auf dem Gebiet der Datensammlung (Biomonitoring) und Förderung auch von Kleinfischen, durch die Anlage von Laichgewässern sowie für die biologische Durchlässigkeit aller Gewässer und den Erhalt von Kleinbiotopen, aber auch durch das gemeinsame Eintreten für den Schutz und die Reinhaltung der Gewässer, Auen und anderer Feuchtgebiete.
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e.V.

Fortsetzung folgt...

 


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